Vor Fahrt durch Waschstraße Fotos vom Auto machen

Hamburg (dpa/tmn) - Autobesitzer machen am besten Fotos von ihrem Wagen, bevor sie durch die Waschstraße fahren. Das rät Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg. So haben Fahrer etwas in der Hand, falls bei der Fahrt durch eine Waschstraße etwas am Fahrzeug kaputtgeht.

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Denn der Autofahrer müsse nachweisen, dass sein Auto während der Wäsche zu Schaden kam. „Ein einfacher Schnappschuss genügt leider nicht“, teilt Mielchen mit. Gute Fotos von allen Seiten des Fahrzeugs mit einer sichtbaren aktuellen Tageszeitung seien erforderlich. Letzteres deshalb, weil bei digitalen Kameras das Erstellungsdatum der Fotos verändert werden könne.

Mitfahrer oder andere Autofahrer können als Zeugen dienen. Beschädigungen sollten Betroffene sofort den Mitarbeitern der Anlage mitteilen. „Die Schadensmeldung und die bemängelten Schäden sind dabei schriftlich zu dokumentieren“, erklärt Mielchen. Sie rät außerdem dazu, die einzelnen Schäden zu fotografieren. Eine allgemeine Geschäftsbedingung, welche beispielsweise die Haftung nach Verlassen des Betriebsgeländes ausschließe, sei laut Mielchen nicht zulässig.

Der Waschanlagenbetreiber haftet, sofern er nicht belegen kann, dass der Schaden nicht durch die Anlage entstanden ist. Oder er kann dem Autofahrer einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder anderes Fehlverhalten nachweisen. „Es empfiehlt sich daher, die Nutzungsbedingungen der Waschanlage vorab zu studieren“, informiert die Anwältin. Das Entfernen der Antenne könne beispielsweise vorgeschrieben sowie nicht serienmäßige oder zugelassene Teile im Auto ausgeschlossen sein. Bei letzteren solle man unter Zeugen beim Personal klären, ob die Einfahrt unbedenklich sei.