Vor Urlaubsfahrt: Verbandskasten-Datum checken

Berlin (dpa/tmn) - Autofahrer sollten spätestens vor Reiseantritt abgelaufene Teile des Verbandskasten ersetzen. Das rät der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Die Verpackungen der einzelnen Produkte wie Wundkompressen oder Heftpflaster könnten aufgrund von Hitze oder Kälte brüchig werden.

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Ist das Datum überschritten, gelte die Herstellergarantie für die Sterilität nicht mehr. Daneben könnten selbstklebende Teile Klebekraft verlieren. Man sollte auch die Vollständigkeit des Kastens, die der DIN-Norm 13164 entsprechen muss, prüfen. Ohne „frischen“ Verbandskasten droht ein Verwarngeld von fünf Euro. Auch mindestens eine Warnweste nach DIN EN 471 oder EN ISO 20471 muss man im Auto haben.