Das ist die sogenannte Richtgeschwindigkeit, erklärt die Dekra. Deren Überschreiten kostet zwar an sich kein Bußgeld. Es kann jedoch einen Verstoß gegen Paragraf 3 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darstellen, so die Prüforganisation.
Danach ist die Geschwindigkeit stets „den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung“ anzupassen.
Dass die Realität anders aussieht, steht auf einem anderen Blatt. Heikel wird es, wenn es kracht: „Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, hat bei einem Verkehrsunfall haftungsrechtliche Konsequenzen zu befürchten“, warnt Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaubniswesen bei der Dekra.
Die Rechtsprechung gehe dann in der Regel von einer Mithaftung in Höhe von 20 Prozent aus, sofern der durch verkehrswidriges Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers verursachte Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermieden worden wäre.