Flexibilität am Haken Was bei Anhängerkupplungen zu beachten ist

Rheda-Wiedenbrück (dpa/tmn) - Mal eben schnell den Baumschnitt wegbringen, sperrige Möbel von A nach B transportieren oder Holz für den Kamin holen: Mit dem passenden Anhänger und einer Anhängerkupplung ist das kein Problem.

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Damit lässt sich grundsätzlich fast jedes Autos ausstatten, sagt Dietmar Clysters vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). „Technisch ist das kein Problem, und bei vielen Neuwagen ist das sogar bereits ab Werk möglich. Ansonsten kann eine Anhängerkupplung aber immer auch nachträglich angebaut werden.“

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Sie bei Bedarf gleich beim Neuwagenkauf zu ordern, hat Vorteile: „Das ist in der Regel die günstigere und auch elegantere Variante.“ Denn Hersteller berechneten dann meist nur die reinen Materialkosten. Daneben sei auch die Installation einfacher. Und es wird gleich der passende Stoßfänger mit entsprechender Aussparung montiert.

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E-Autos und Hybridfahrzeuge bilden meist die Ausnahme: „Das hängt mit den ohnehin begrenzten Reichweiten dieser Fahrzeuge zusammen“, erklärt Rüdiger Niemann von der Firma Westfalia Automotive. „Um nicht zusätzliche Belastungen von Hecktragesystemen oder gar Anhängern auf die Antriebe zu bringen, geben die meisten Hersteller ihre E- und Hybridfahrzeuge nicht für den Anbau von Anhängevorrichtungen frei.“

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Bei der nachträglichen Montage einer Anhängerkupplung muss in jedem Fall der hintere Stoßfänger abgebaut werden. „Ein Stahlbügel, auf dem dann mittig die Anhängevorrichtung sitzt, wird an der Bodengruppe befestigt, wodurch die zu ziehende Last gut verteilt wird“, sagt Clysters. Daneben muss meist ein zusätzlicher Kabelstrang in den Innen- oder Kofferraum gezogen werden, um den 7- oder 13-poligen Stromstecker und die Elektrik an das Bordnetz anzuschließen. Grundsätzlich betragen die Kosten für den nachträglichen Einbau einer abnehmbaren Anhängerkupplung laut Clysters zwischen 800 und 1000 Euro. Etwas günstiger ist die fest installierte Anhängerkupplung.

Sie sei sicherlich die preisgünstigere Variante und auch die bessere Wahl bei sehr häufiger oder gewerblicher Nutzung, sagt Niemann. „Unterschiede hinsichtlich der Anbringung oder der technischen Voraussetzung gibt es nicht.“ Wer hingegen nur gelegentlich mit Anhänger unterwegs ist und die Optik seines Fahrzeugs erhalten will, sollte sich für die Version mit abnehmbarer Kugelstange entscheiden.

„Grundsätzlich sollte man die Kugelstange bei Nichtgebrauch immer abbauen, denn dann ist sie nicht der Witterung ausgesetzt“, empfiehlt Niemann. Er rät dazu, einen Verschlussstopfen in das Aufnahmerohr einzusetzen, damit sich hier kein Dreck ablagert.

Verdeckt eine abnehmbare Anhängerkupplung das Kennzeichen, müssen Autofahrer sie bei Nichtnutzung in jedem Fall demontieren. „Dann greift Paragraf 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, wonach das Kennzeichen nicht verdeckt sein darf“, sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ob abnehmbare Modelle ansonsten bei Nichtgebrauch abgebaut werden muss, ist umstritten.

„Nach Paragraf 30c der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden“, erklärt er und rät zur Demontage. „Erhöht eine Anhängerkupplung einen Unfallschaden, weil sie unnötig am Fahrzeug blieb, kann das bei der Haftung berücksichtigt werden.“

Nach einem Auffahrunfall sollten Fahrer die Anhängerkupplung in der Werkstatt prüfen lassen. „Auch wenn die Anhängerkupplung rein optisch nichts abbekommen hat und völlig intakt aussieht, können bei einem Aufprall von hinten Haarrisse die Folge sein“, warnt Clysters.

Schaden nehmen kann die Anhängerkupplung auch bei Zweckentfremdung. „Für das Bergen von anderen Fahrzeugen oder das Herausziehen von Baumwurzeln beispielsweise sind sie nicht ausgelegt“, sagt Niemann.