Was erlaubt der Grünpfeil an Ampeln?

Essen (dpa/tmn) - Trotz roter Ampel nach rechts abbiegen - das kleine Blechschild mit einem grünen Pfeil erlaubt das. Aber nur mit Einschränkungen. Welche das sind, erläutert hier der TÜV Nord.

Die wichtigste Einschränkung beim Grünpfeil lautet: Wer ohne anzuhalten abbiegt, begeht einen Rotlichtverstoß, so der TÜV Nord. Und das wird mit bis zu 100 Euro Bußgeld und drei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet. Das Abbiegen an einem Grünpfeil ist ausschließlich nach rechts erlaubt und nur dann, wenn kein anderes Fahrzeug die Kreuzung quert. Auch Fußgänger und Radfahrer haben Vorrang und dürfen nicht behindert oder gefährdet werden.

Der Grünpfeil verpflichtet nicht zum Rechtsabbiegen, sondern erlaubt es nur. Niemand sollte sich daher durch Hupen oder Lichtzeichen zum Abbiegen drängen lassen. Als Erfindung der DDR wurde der Grünpfeil 1994 Bestandteil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Hauptzweck des Verkehrszeichens ist es, Wartezeiten an Kreuzungen zu verkürzen.