Durch einen Re-Import kann beispielsweise der Nettopreis eines Fahrzeugs aus deutscher Produktion in Italien mehrere tausend Euro unter dem Verkaufspreis beim Vertragshändler hierzulande liegen. Allerdings kann es an wichtiger Ausstattung mangeln, erklärt der TÜV Nord.
Re-Importe sind oft landestypisch ausgestattet, deshalb können zum Beispiel Sicherheitssysteme wie Airbags oder ESP fehlen. Danach sollten Kunden auf jeden Fall beim Händler fragen. Außerdem müssen alle Fahrzeugpapiere und die Rechnung im Original vorliegen, denn Kopien werden von den deutschen Zulassungsbehörden und bei der Hauptuntersuchung nicht akzeptiert. Mit Blick auf die Garantie haben Re-Import-Käufer gegenüber dem Hersteller die gleichen Rechte wie bei einem in Deutschland gekauften Fahrzeug - sofern der Händler das Wartungsheft gestempelt und mit dem Auslieferungsdatum versehen hat.