Produktionsengpässe Was tun, wenn das Auto zu spät geliefert wird?

Dresden (dpa/tmn) - Mehrere Autohersteller haben derzeit Probleme mit dem neuen Abgastest WLTP, der ab 1. September für alle Neuwagen Pflicht ist. Einige Marken haben Produktionsengpässe angekündigt.

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Was können Kunden tun?

Halten Autohändler die Liefertermine von Neuwagen nicht ein, müssen die Käufer erst einmal geduldig sein. Denn in der Regel geben Händler keine exakten Lieferdaten an, sondern unverbindlich einen Zeitraum, etwa eine Kalenderwoche, sagt Verkehrsrechtsexperte Christian Janeczek.

Ein unverbindlicher Zeitraum kann als genaues Datum - etwa „unverbindlicher Liefertermin 03.10.2018“ angegeben werden, oder aber auch mit Ablauf einer Kalenderwoche: „unverbindliche Lieferung bis Ende 30 KW/18“ oder auch monatsweise mit unverbindlicher Lieferung bis Ende 10/18. „Fällig wird dann jeweils die Lieferung mit Ablauf des Datums“, sagt der Rechtsanwalt. Dann könne zur Lieferung aufgefordert werden. Diese Frist sollte zwei bis sechs Wochen betragen.

Beim Neuwagengeschäft kommen häufig Musterbedingungen zum Einsatz, die für den unverbindlichen Liefertermin nicht vorrätiger Neuwagen noch eine sechswöchige Schonfrist vorsehen. Das bedeutet: Mit Ablauf des unverbindlichen Liefertermins muss der Käufer den Verkäufer zur Lieferung innerhalb der sechswöchigen Schonfrist auffordern. „Ist diese Frist dann abgelaufen, muss der Käufer nochmals zur Lieferung innerhalb von mindestens zwei Wochen auffordern und kann erst dann vom Vertrag zurücktreten“, sagt Janeczek.

Teilt dagegen der Verkäufer bereits vor dem Liefertermin ernsthaft und endgültig mit, nicht zu liefern oder erst deutlich später, dann kann der Kunde bereits vor Ablauf des Termins vom Vertrag zurücktreten. „Die Übernahme einer Garantie für die Lieferung ist in der Praxis quasi nie bei Neuwagen anzutreffen, die nicht vorrätig sind“. Etwas anderes gelte, wenn höhere Gewalt oder Betriebsstörungen wie etwa Streik, Aussperrung, Maschinenausfall beim Lieferanten oder Verkäufer die Lieferung verzögern“, sagt der Rechtsanwalt.

Dann könne sich der Lieferpflicht um die Zeit dieser Hindernisse bis maximal vier Monate hinausschieben. Allerdings: „Dass der Hersteller sein Fahrzeug nicht WLTP-konform bekommt, dürfte keine Betriebsstörung oder höhere Gewalt sein“, erklärt Janeczek.

Bei einem garantierten Liefertermin kommt der Verkäufer sofort ohne Fristsetzung in Verzug. Dann können Kunden vom Kaufvertrag zurücktreten und auch Schadenersatz etwa für einen Mietwagen verlangen. „Die erforderlichen Mietwagenkosten können mit Eintritt des Verzuges verlangt werden“, sagt der Rechtsanwalt.

Was gilt, wenn der Hersteller zugleich Verkäufer ist? „Er wird es schwerer haben, die Nichtmöglichkeit rechtzeitiger Leistung zu beweisen“, sagt Janeczek. Das ist dann etwa der Fall, wenn der Hersteller auch Betreiber des Autohauses ist. „Was dadurch erkennbar ist, dass diese Häuser als Niederlassungen fungieren“. Manchmal ist es auch so, dass der Händler nur als Vermittler auftritt und der Vertrag zwischen Hersteller und Kunde geschlossen wird.