Wie dunkel darf man Autoscheiben tönen?
Essen (dpa/tmn) - Weil getönte Autoscheiben Schutz vor Sonneneinstrahlung bieten, verbauen Hersteller in fast allen Modellen grün oder grau getöntes Glas. Damit kann allzu große Hitze im Fahrzeuginnern verhindern werden.
Zudem reduziert die Tönung einen großen Teil der UV-Strahlen.
Das Glas ist aber nur leicht getönt, denn die maximale Lichtdurchlässigkeit der Seitenscheiben und der Frontscheibe muss aus Sicherheitsgründen immer mindestens 70 Prozent betragen. Das erklärt der Tüv Nord. Ab Werk ist die maximal erlaubte Tönung heute meist schon umgesetzt.
Eine zusätzliche Verdunklung durch spezielle Folien ist an Front- und vorderen Seitenscheiben daher in der Regel nicht erlaubt. Zugelassen ist das Anbringen von Tönungsfolien auf den hinteren Seitenscheiben und auf der Heckscheibe. Das geht aus den bislang vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilten Bauartgenehmigungen für getönte Folien hervor. Voraussetzung ist dann aber ein zweiter Außenspiegel.
Grundsätzlich gilt: Tönungsfolien müssen über eine Allgemeine Bauartgenehmigung nach Paragraf 22a StVZO verfügen - oder sie müssen von einem Prüfinstitut wie dem Tüv genehmigt und in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein.