Hohe Durchfallquote Wie oft darf man durch die Führerscheinprüfung fallen?
Berlin (dpa/tmn) - In Deutschland scheitern immer mehr Fahrschüler an den Führerscheinprüfungen. Bei mehr als jeder dritten Theorieprüfung sind die Prüflinge im Jahr 2017 durchgefallen. Das geht aus Zahlen des Kraftfahrtbundesamtes hervor.
Die bundesweite Durchfallquote ist demnach auf alle Führerscheinklassen bezogen das fünfte Jahr in Folge gestiegen und lag bei 36,8 Prozent (2016: 34,8 Prozent). Auch bei 28,1 Prozent der Praxisprüfungen fielen die Führerscheinanwärter durch (2016: 26,6 Prozent) - ein Anstieg zum dritten Mal in Folge.
Bei der Theorieprüfung der Klasse B - dem Autoführerschein - ist die Durchfallquote besonders hoch und steigt ebenfalls seit Jahren. 2017 lag sie bei 44,0 Prozent (2016: 42,7 Prozent). Bei der praktischen Prüfung für den Autoführerschein fielen 39,9 Prozent der Anwärter im vergangenen Jahr durch (Vorjahr: 37,6 Prozent).
Wer durch die Führerscheinprüfung fällt, kann sie grundsätzlich beliebig oft wiederholen. Es gibt keine gesetzliche Grenze dafür, wie oft Fahrschüler durch die Führerscheinprüfung fallen dürfen, erklärt Gerhard von Bressensdorf von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. Das gelte sowohl für die praktische als auch theoretische Prüfung.
Wenn sich aber von Mal zu Mal beispielsweise die Fehlerpunktzahl erhöht oder keine Besserung eintritt, kann der Prüfer einen Vermerk an die Zulassungsstelle weiterleiten, dass er trotz mehrmaligen Versuchs keinen Fortschritt erkennt. „Dann entscheidet die Behörde, wie es weitergeht“, sagt von Bressensdorf.
Diese kann unter Umständen eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen, um weitere Gründe für das Dauerversagen zu ermitteln. In der Regel werde man sich aber kaum vor der vierten oder fünften Prüfung an die Behörde wenden, erläutert von Bressensdorf „Wenn nicht ganz entscheidende Erkenntnisse vorliegen oder etwa eine explosionsartige Verschlechterung vorkommt.“
Bevor Fahrschüler eine Prüfung wiederholen dürfen, müssen sie aber eine kurze Zwangspause einlegen. Die entsprechende Verordnung sieht dafür in der Regel nicht weniger als zwei Wochen, bei einem Täuschungsversuch mindestens sechs Wochen vor.
Außerdem muss die praktische Prüfung demnach innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.