Winterreifen: Im Ausland herrschen andere Regeln

Je nach Witterung sind hierzulande entsprechende Reifen Pflicht. Wie ist das in anderen Ländern? Hier ein Überblick.

München. Die Winterreifenpflicht hängt in Deutschland von der Witterung ab: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte müssen Fahrzeuge nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Winter- oder Ganzjahresreifen ausgestattet sein.

Im Ausland gelten allerdings häufig andere Gesetze. Darauf weist der ADAC hin und gibt einen Überblick über die Regelungen anderer Länder. Außerdem rät der Club, offene Alepnpässe jetzt keinesfalls mehr ohne Winterreifen zu befahren. Wer sicher gehen will, sollte zusätzlich Schneeketten anbringen.

Österreich: Im Zeitraum zwischen dem 1. November und dem 15. April des Folgejahres sind für Pkw und Lkw bei winterlichen Straßenverhältnissen entsprechende Pneus oder Schneeketten Pflicht. Die Mindestprofiltiefe von Winterreifen beträgt dort vier Millimeter, hierzulande sind nur 1,6 Millimeter gesetzlich vorgeschrieben.

Schweiz: Wie in Deutschland und Österreich gilt auch in der Schweiz keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.

Italien: Bei winterlicher Witterung kann für einzelne Strecken die Nutzung von Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben werden. Dies gilt vor allem in den Provinzen Mailand und Südtirol. Im Aostatal gilt vom 15. Oktober bis 15. April eine Winterreifenpflicht.

Frankreich: Winterreifen („Pneus neige“) müssen nur auf Strecken genutzt werden, wo entsprechende Schilder am Straßenrand einen Hinweis darauf geben. Autofahrer müssen damit rechnen, dass die Schilder kurzfristig aufgestellt werden.

Tschechien: Winterreifen sind zwischen dem 1. November und dem 31. März des Folgejahres auf allen Straßen des Landes vorgeschrieben, sofern es die Straßenverhältnisse erfordern.

In Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Polen, Belgien und den Niederlanden gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings empfiehlt es sich, auch diese Länder sicherheitshalber im Winter nicht mit Sommerreifen zu bereisen. Schneeketten dürfen dort aufgezogen werden, wenn die Straßen fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt sind.