Zeitparktickets für kommunale Stellplätze übertragbar
Hamburg (dpa/tmn) - Dürfen Autofahrer ein noch nicht abgelaufenes Parkticket an jemand anders weitergeben? Auf kommunalen Stellplätzen ist das sehr wohl erlaubt - auf privaten dagegen nicht.
Noch gültige Zeitparktickets für kommunale Stellplätze dürfen von anderen Autofahrern übernommen und weitergenutzt werden. „Die vorbezahlten Tickets berechtigen zur Nutzung eines Stellplatzes für eine bestimmte Zeit, wobei es keine Rolle spielt, wer es gekauft hat und in welchem Fahrzeug es liegt“, sagte die Hamburger Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen.
Für privat bewirtschaftete Parkplätze gelte das in der Regel nicht: Mit dem Ticketkauf komme dort für gewöhnlich ein Vertrag zwischen dem Parkplatzbetreiber und einem einzelnen Nutzer mit einem bestimmten Fahrzeug zustande, erläuterte Mielchen. Meist finde sich dazu auch ein Passus in den Nutzungsbedingungen für den Parkplatz.