Abhörskandal: Was kann man gegen die Überwachung tun?
Berlin (dpa) - Die Geheimdienste NSA und GCHQ betreiben den Enthüllungen von Edward Snowden zufolge eine gigantische Überwachung von Internet und Telekommunikation. Was dürfen die Deutschen? Und wie kann man sich als Bürger schützen?
Berlin (dpa) - Die Geheimdienste NSA und GCHQ betreiben den Enthüllungen von Edward Snowden zufolge eine gigantische Überwachung von Internet und Telekommunikation. Was dürfen die Deutschen? Und wie kann man sich als Bürger schützen?
Werden meine Telefonate mitgehört?
In Deutschland können nach dem Gesetz zur Beschränkung des Post- und Fernmeldegeheimnisses (G10) Telefonate abgehört werden, wenn ein entsprechender Beschluss eines Richters vorliegt. Dabei geht es in der Regel um schwere Straftaten oder um Friedens- und Hochverrat. Der Bundesnachrichtendienst ist bei der Auslandsspionage nicht auf einen Richterbeschluss angewiesen, muss aber darauf achten, bei seinen Aktionen keine deutschen Staatsbürger zu überwachen.
Das Ausmaß der Aktivitäten ausländischer Geheimdienste in Deutschland ist nach den jüngsten Enthüllungen größer als bislang angenommen. Hier geht es der NSA und anderen Diensten bei der Telefonüberwachung zunächst vor allem um sogenannte Metadaten, also um Informationen, wer mit wem wann telefoniert hat und von welchen Orten aus die Gespräche geführt wurden.
Werden meine Mails mitgelesen?
E-Mails haben den Charakter einer Postkarte. Sie können auf ihrem Weg durch das Netz von vielen Menschen mitgelesen werden, auch von Geheimdiensten. Dazu kommen Roboter, die erkennen sollen, ob es sich bei einer Mail um eine unerwünschte Spam-Nachricht oder eine relevante E-Mail handelt. Auch Anti-Virus-Programme der Provider checken eine E-Mail. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei einem ungebetenen menschlichen Mitleser um den Administrator des Netzwerks oder einen unfairen Kollegen handelt, ist deutlich höher, als dass ein Mitarbeiter vom BND oder der NSA am Werk ist.
Darf der Bundesnachrichtendienst auch Deutsche abhören?
Nach dem G-10-Gesetz über Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis darf der BND bis zu 20 Prozent der Kommunikation zwischen der Bundesrepublik und dem Ausland auf verdächtige Inhalte prüfen. Die Zahl der nach diesem Gesetz ausgeführten Überwachungsvorgänge hat von 6,8 Millionen im Jahr 2009 auf 2,9 Millionen 2011 und rund 800 000 im vergangenen und voraussichtlich auch im laufenden Jahr abgenommen. Dabei geht es jeweils um Fälle, in die auch deutsche Staatsangehörige involviert sind.
Wie kann ich mich schützen?
Gegen die Überwachung von außen hilft nur der Einsatz von Verschlüsselungstechnik. E-Mails und andere Inhalte in Netz können mit Programmen wie PGP („Pretty Good Privacy“) vor neugierigen Blicken verborgen werden. Allerdings ist der sichere Austausch der Schlüsselpaare kompliziert und für die meisten Internet-Anwender zu unbequem. Außerdem kann man bei verschlüsselten Mails weiterhin feststellen, wer mit wem kommuniziert hat. Für das Verschlüsseln von Telefonverbindungen gibt es spezielle Geräte wie das GSMK Cryptophone.