Abmahnung wegen Filesharing: Verhandeln kann sich lohnen
Berlin (dpa/tmn) - Kurze Fristen, drohender Tonfall: Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet wirkt auf Empfänger oft abschreckend. Überstürzte Reaktionen sind aber fehl am Platz - stattdessen sollten Betroffene sich Hilfe vom Fachmann suchen.
Wer eine Abmahnung wegen illegalem Filesharing bekommt, muss oft auch zahlen. Die geforderte Summe lässt sich in vielen Fällen aber herunterhandeln. Darauf weist das Rechtsportal „iRights.info“ hin. Abgemahnte sollten sich aber am besten Unterstützung durch einen Anwalt suchen, der sich auf Urheberrecht spezialisiert hat: Der könne am ehesten einschätzen, welche Forderungen berechtigt sind, und eventuell unberechtigte Abmahnungen auch komplett abschmettern. Bei der Suche nach einem passenden Rechtsbeistand helfen zum Beispiel die Verbraucherzentralen.
Die in einer Abmahnung geforderte Summe besteht in der Regel aus zwei Teilen. Die erste Hälfte sind die sogenannten Abmahnkosten, die sich aus dem Gegenstands- oder Streitwert ergeben. Sie liegen bei Bagatellfällen in der Regel unter 1000 Euro, erklären die Experten. Wird jemand zum ersten Mal beim illegalen Filesharing erwischt, darf ein Abmahner neuerdings sogar nicht mehr als 150 Euro verlangen. Weil zu den Gebühren aber oft noch Schadenersatzforderungen hinzukommen, kann die Gesamtsumme am Ende trotzdem über dieser Grenze liegen.
Wer sich wegen einer Abmahnung Unterstützung vom Anwalt holt, kann diesen auch gleich einen Blick auf die Unterlassungserklärung werfen lassen. Die gehört zu jeder Abmahnung. Der Empfänger verpflichtet sich damit, solche oder ähnliche Urheberrechtsverletzungen nicht zu wiederholen. Die Formulierungen sind aber oft viel zu weitreichend und sollten daher vor der Unterschrift modifiziert werden. Eine Verpflichtung zum Zahlen von Schadenersatz und Abmahngebühren hat in der Unterlassungserklärung zum Beispiel nichts verloren, heißt es in der Broschüre.