Grundsätzlich würden echte urheberrechtliche Abmahnungen nicht per E-Mail versendet. Die falsche elektronische Mahnpost sei oft mit Rechtschreibfehlern gespickt und enthalte eine Zahlungsaufforderung für anonyme Prepaid-Zahlungssysteme wie Paysafecard oder Ukash. Verbraucher sollten keinesfalls Geld transferieren.
Die Verbraucherschützer raten aber, Spam- und Abzocker-Mails zum Anlass zu nehmen, über digitale Sicherheitsaspekte nachzudenken: Zum einen sollten Spam-E-Mails weder geöffnet, noch darin enthalten Links oder Anhänge angeklickt werden. Zum anderen senke der sparsame Umgang mit persönlichen Daten im Netz das Risiko, dass die eigene E-Mail Adresshändlern oder Kriminellen in die Hände fällt.