Abmahnungen per E-Mail sind Spam
Leipzig (dpa/tmn) - Wer per Mail vermeintliche Abmahnungen wegen illegalen Musikdownloads erhält, kann diese getrost löschen. Bei solchen Schreiben handele es sich um einen Versuch von Betrügern, ohne viel Aufwand an Geld zu kommen, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen.
Grundsätzlich würden echte urheberrechtliche Abmahnungen nicht per E-Mail versendet. Die falsche elektronische Mahnpost sei oft mit Rechtschreibfehlern gespickt und enthalte eine Zahlungsaufforderung für anonyme Prepaid-Zahlungssysteme wie Paysafecard oder Ukash. Verbraucher sollten keinesfalls Geld transferieren.
Die Verbraucherschützer raten aber, Spam- und Abzocker-Mails zum Anlass zu nehmen, über digitale Sicherheitsaspekte nachzudenken: Zum einen sollten Spam-E-Mails weder geöffnet, noch darin enthalten Links oder Anhänge angeklickt werden. Zum anderen senke der sparsame Umgang mit persönlichen Daten im Netz das Risiko, dass die eigene E-Mail Adresshändlern oder Kriminellen in die Hände fällt.