Mobilfunkverträge Achtung Falle: Die häufigsten Fehler beim Tarifwechsel

Berlin/Düsseldorf (dpa/tmn) - Jeder dritte Mobilfunkvertrag in Deutschland läuft bereits länger als drei Jahre - und ist damit vermutlich zu teuer für die gelieferte Leistung. Das hat eine Untersuchung des Verbraucherportals „Finanztip.de“ ergeben.

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Wer nicht für veraltete Leistungen zu viel zahlen will, sollte deswegen spätestens alle zwei Jahre schauen, was der Markt oder das Angebot des eigenen Anbieters an Sparmöglichkeiten hergibt. Die Mobilfunkanbieter reagieren meist jedoch erst, wenn Kunden kündigen oder eine Kündigung androhen.

Oft gibt es erst dann ein günstigeres Angebot. Falls nicht, lohnt sich nicht nur die Suche nach einem besseren Tarif, sondern vielleicht auch nach einem neuen Anbieter. Bei der Suche nach Alternativen kann einiges schief gehen. Ein Überblick über die häufigsten Fehler - und wie man sie vermeidet.

- Vertragslaufzeit ignorieren: Innerhalb der Vertragslaufzeit zahlt man bei einem sofortigen Tarifwechsel doppelt. „Bevor Sie bei einem neuen Anbieter unterschreiben, sollten Sie also die Laufzeit des alten Vertrags kontrollieren“, rät Bettina Seute vom Telekommunikationsportal „Teltarif.de“. Unter Umständen kann sich ein Wechsel trotzdem lohnen, etwa bei Tarifen mit geringen Grundgebühren, aber hohen Nutzungsentgelten.

- Zu spät kündigen: Hält man die Kündigungsfrist nicht ein, verlängern sich viele Verträge automatisch um zwölf Monate. „In der Regel kann man bis zu drei Monate vor dem Vertragsablauf kündigen“, sagt Seute. Hat man den Vertrag zum Beispiel am 15. Februar 2016 abgeschlossen, muss die Kündigung spätestens bis zum 14. November 2017 beim Anbieter eingehen - bei 24-monatiger Laufzeit. Wichtig: „An alle Leistungen denken, also auch Zusatzangebote wie Klingeltöne oder Streaming-Dienste kündigen“, sagt Seute.

„Seit Oktober 2016 reicht es grundsätzlich aus, die Kündigung per E-Mail zu verschicken“, sagt Christine Steffen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wer sichergehen will, schickt die Kündigung zusätzlich per Einschreiben.

- Lange Laufzeiten beim neuen Anbieter wählen: Mittlerweile gibt es Tarife, die Kunden monatlich kündigen können. Der Vorteil: „Sie können flexibler auf Marktentwicklungen reagieren“, erklärt Seute. Also etwa schneller den Tarif wechseln, wenn ein attraktiveres Angebot verfügbar ist.

- Sich im Laden überrumpeln lassen: Im Geschäft besteht die Gefahr, dass versierte Verkäufer einen zum Vertrag überreden, den man eigentlich nicht abschließen wollte. „Verbraucher sollten sich möglichst immer etwas Bedenkzeit erbeten. Dann können sie die Vertragskonditionen in Ruhe prüfen“, rät Steffen. Das Problem: Oft geben einem die Mitarbeiter die Unterlagen nicht mit nach Hause.

Wer im Laden unterschreibt, hat in der Regel kein Widerrufsrecht. Anders sieht es aus, wenn Kunden den Vertrag per Telefon oder online abschließen. „Dann können sie ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen den Vertrag widerrufen“, erklärt Steffen. Praktisch, falls man es sich doch anders überlegt.

- Achtung neue Modelle: Der neue Anbieter schenkt einem ein Telefon zum Vertragsabschluss? „Nun ja, meist zahlt der Kunde das Gerät indirekt über den Tarif“, sagt Bettina Seute. In der Regel ist es besser, sich ein Neugerät unabhängig vom neuen Tarif zu kaufen. „Oft kommt man über die komplette Laufzeit dann insgesamt günstiger weg.“

- Tarife nicht vergleichen: Um sich einen Überblick im Tarifdschungel zu verschaffen, können Vergleichsportale helfen. „Verbraucher sollten immer mehrere nutzen und auf bereits voreingestellte Abfragen achten“, rät Steffen. Einige Plattformen zeigen die monatlichen Durchschnittskosten für Tarif plus Neugerät - umgerechnet auf die Laufzeit. So kann man leichter günstige Angebote identifizieren.

- Unüberlegtes „Downgrade“: Wenn Kunden etwa Freiminuten oder Flatrates nicht ausnutzen, bietet sich manchmal ein Tarifwechsel beim eigenen Anbieter an. Bucht man weniger Leistungen zu einem geringeren Preis, ist dieses „Downgrade“ meistens kostenpflichtig. Hier müssen sich Kosten und Ersparnis mindestens aufwiegen.

- Unpassende Angebote wählen: „Verbraucher sollten vor dem Wechsel darauf achten, welche Leistungen sie überhaupt nutzen“, rät Steffen. Wer überwiegend über Messenger kommuniziert, braucht vielleicht keine SMS-Flat, dafür aber mehr Datenvolumen. Wollen Verbraucher LTE nutzen, „sollten sie prüfen, ob ihr Gerät überhaupt LTE unterstützt. Hardware und Tarif müssen aufeinander abgestimmt sein“, sagt Seute.