„Ich möchte nicht, dass Onlineshops ihre Kundendaten ohne Zustimmung der Betroffenen ins Netz stellen“, verlangte Aigner in der „Passauer Neuen Presse“.
Für die Erhebung von Standortdaten müsse ebenso eine entsprechende gesonderte Genehmigung der Betroffenen eingeholt werden wie für die Auswertung der Inhalte aus dem E-Mail-Verkehr eines Nutzers. Außerdem verlangt Aigner eine Erweiterung des Verbandsklagerechts, „damit Verbraucherschutzorganisationen auch bei verbraucherbezogenen Datenschutzverstößen gerichtlich vorgehen können“.
De Maizières Gesetzentwurf, mit dem rote Linien zum Schutz der Persönlichkeit gezogen werden sollen, befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen den Ministerien. Die Bundesregierung will ihn den Angaben zufolge im März verabschieden.