Sprachassistenten Amazons Alexa: Einkaufen per Sprache von Anfang an aktiviert
Berlin (dpa/tmn) - Einkaufen per Sprachbefehl - das klingt zunächst praktisch. Mancher dürfte bei Sprachassistenten wie Amazons Alexa aber befürchten, dass er künftig schon mit einem Satz wie „Oh, das hätte ich gern!
“ unabsichtlich etwas bestellt. So einfach passiert das zwar nicht.
Wer ein Gerät mit Alexa in Betrieb nimmt, kann es sicherheitshalber gegen ungewollte Käufe per Sprachkommando schützen. Wichtig zu wissen dabei: Die Funktion, bei der sich über Sprachbefehle Dinge bei Amazon kaufen lassen, ist ab der Registrierung des Geräts aktiv.
Amazon bietet zum Absichern die Option, Käufe erst nach Eingabe eines vierstelligen Codes zu akzeptieren. Diesen können Nutzer in den Einstellungen der Alexa-App auf ihrem Smartphone aktivieren. Dort lässt sich die Sprachkauf-Option auch gänzlich abschalten. Aus Sicherheitsgründen sollte dieser Code für keine anderen Konten oder Dienste genutzt werden.
Der Google Assistant hingegen kann in Deutschland noch nicht zum Bestellen verwendet werden.
Unabhängig vom Bestellen per Sprachassistent gilt allgemein, dass ein Kaufvertrag auch mündlich geschlossen werden kann. „Das passiert täglich tausendfach, etwa beim morgendlichen Brötchenkauf“, erklärt Lars Eckhoff, Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle. Beim digitalen Sprachbefehlskauf werde es aber etwas komplizierter.
Der Gesetzgeber habe für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr spezielle Regeln aufgestellt. „In Online-Shops gelten besondere Anforderungen an den Bestellablauf. Vor allem darf nur der bewusste Klick auf einen Jetzt-kaufen-Button zu einem verbindlichen Vertrag führen“, erläutert Eckhoff. „Für den Kauf per Sprachbefehl werden die Anbieter solcher Lösungen schon im eigenen Interesse auf eine transparente Gestaltung Wert legen, so dass die schlichte Aussage "Das hätte ich gerne!" nicht zu einem Vertrag führt“, erwartet er.
In der Regel würden sich Nutzer vor dem ersten Kauf per Sprachbefehl für den jeweiligen Dienst registrieren und dabei auch die AGB akzeptieren müssen. Diese würden auch darüber aufklären, wie genau der Sprachkauf jeweils funktioniert und wie irrtümliche Aussagen korrigiert werden könnten.