Apple hatte gegen das Schutzrecht beim Bundespatentgericht geklagt. Das Karlsruher Oberlandesgericht wartet nun die Entscheidung der Münchner Patentrichter ab, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.
Das Landgericht Mannheim hatte vor gut einem Jahr die Verletzung eines Motorola-Patents festgestellt und Apple musste daraufhin den Push-Service für seine hauseigenen E-Mail-Dienste in Deutschland abschalten. Beim Push-Verfahren werden neue E-Mails direkt an die Geräte der Nutzer weitergeleitet. Als Alternative werden sie jetzt in regelmäßigen Abständen vom Server abgerufen.