Assange legt erneut Berufung gegen Auslieferung ein
London (dpa) - Wikileaks-Gründer Julian Assange schöpft in Großbritannien alle rechtlichen Mittel gegen seine Auslieferung nach Schweden aus und will das höchste Gericht anrufen. Am Dienstag legte er Einspruch gegen eine Entscheidung des High Court in zweiter Instanz ein.
Das Gericht hatte vor zwei Wochen die Auslieferung des 40 Jahre alten Australiers nach Schweden für rechtens erklärt. Ihm werden dort Sexualdelikte vorgeworfen. Er soll zwei Frauen sexuell belästigt und in einem Fall vergewaltigt haben. Eine Anklage geben Assange gibt es in Schweden jedoch trotz des seit mehr als einem Jahr anhängigen Verfahrens nicht.
Um vom Supreme Court gehört zu werden, muss Assange begründen, warum sein Fall von grundsätzlicher juristischer Bedeutung in Großbritannien ist. Auf seiner Internetseite „Sweden vs Assange“ teilt der Australier mit, das Gericht möge grundsätzlich klären, ob der von einem Staatsanwalt - nicht von einem Richter - erwirkte Haftbefehl grundsätzlich eine Auslieferung nach sich ziehen könne. Zudem müsse geklärt werden, ob eine Auslieferung ohne Anklage möglich sei.
Die Anhörung vor Gericht soll laut Assange am 5. Dezember erfolgen. Ob es noch am gleichen Tag eine Entscheidung über die Annahme der Berufung geben wird, blieb zunächst offen.
Assange hatte sich im Dezember vergangenen Jahres gestellt, nachdem Schweden einen EU-weiten Haftbefehl gegen ihn erwirkt hatte. Nach kurzer Haft in Großbritannien wurde er gegen eine Kaution und Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 240 000 Pfund (heute 281 000 Euro) wieder auf freien Fuß gesetzt. Er lebt seitdem mit elektronischer Fußfessel und unter strengen Auflagen im Haus eines Freundes in England. Assange darf Großbritannien bis zur Entscheidung über seine Auslieferung nicht verlassen.
Der Australier selbst bestreitet alle Vorwürfe. Er gibt zwar zu, mit den beiden Schwedinnen intim gewesen zu sein. Der Geschlechtsverkehr sei jedoch einvernehmlich gewesen. Die Frauen hatten jedoch erklärt, sie hätten auf die Benutzung eines Kondoms bestanden, was Assange verweigert habe. Die Anzeige als Anstoß für das Ermittlungsverfahren kam jedoch von der schwedischen Polizei, die Frauen selbst hatten lediglich Rat bei der Polizei gesucht.