Bei Abmahnung auf Details und Rechtschreibung achten

Berlin (dpa/tmn) - Wer im Internet illegal etwas herunterlädt oder andere Rechte verletzt, muss mit einer Abmahnung rechnen. Doch nicht immer stammt das Mahnschreiben von einem seriösen Absender.

Eventuell handelt es sich bei den ungeliebten Anwaltsschreiben aber auch um Abzocke oder Spam. Darauf weist das Onlineportal „iRights.info“ hin. Am leichtesten sind falsche Abmahnungen zu erkennen, wenn sie per E-Mail kommen, voller Rechtschreibfehler stecken und nur wenige Details zum angeblichen Tathergang enthalten: Dabei handelt es sich meistens um Spam. Seriöse Kanzleien schicken Abmahnungen in der Regel per Post.

Etwas schwieriger ist der Umgang mit berechtigten Abmahnungen, in denen überzogene Summen gefordert werden: Diese sind den Angaben nach für juristische Laien kaum zu erkennen - so können je nach Schwere der Rechtsverletzung auch scheinbar aberwitzige Forderungen berechtigt sein. Am besten wenden sich Betroffene daher an einen Anwalt oder die Verbraucherzentralen, zumindest der erste Anruf ist dabei in der Regel kostenlos.

Ein Fachmann kann den Angaben nach nicht nur beurteilen, ob eine Forderung berechtigt ist - er weiß auch, wie die Unterlassungserklärung aussehen muss, die zu jeder Abmahnung gehört. Denn darin finden sich oft sehr weitreichende Formulierungen, die vor der Unterschrift auf jeden Fall gestrichen werden sollten, warnen die Experten.