Bei Bitcoins gibt es viele rechtliche Fragezeichen
Berlin (dpa/tmn) - Wer kennt das nicht: In einer Jackentasche findet sich ein zerknüllter Euro-Schein. Die insolvente Online-Börse Mt.Gox entdeckte jetzt 200 000 verschollene Bitcoins. Verbraucher sollten wissen: Beim Bezahlen mit der Digitalwährung bleiben Unklarheiten.
Die insolvente Bitcoin-Börse Mt.Gox muss ein peinliches Eingeständnis machen: Sie hat 200 000 verloren geglaubte Einheiten der digitalen Währung durch Zufall wiedergefunden. Sie seien in einer elektronischen Geldbörse entdeckt worden, teilte Mt.Gox mit. Die digitale Geldbörse sei vor Juni 2011 genutzt worden. Mit dem Fund sinke die Zahl der noch vermissten Bitcoins auf 650 000. Die Nachricht folgt auf wochenlange Turbulenzen um Mt.Gox, die dem Enthusiasmus um die Digitalwährung einen jähen Dämpfer verschafften.
Der in Tokio ansässige Marktplatz war die größte Handelsplattform für die digitale Krypto-Währung. Entsprechend groß waren die Schockwellen, als Mt.Gox Ende Februar Insolvenz anmeldete und den Verlust von 850 000 Bitcoins eingestand. Davon gehörten 750 000 den Kunden und 100 000 dem Handelsplatz selbst. Mt.Gox macht einen Hackerangriff für das Verschwinden der Bitcoins verantwortlich.
Die digitale Währung war im vergangenen Jahr zeitweise für mehr als 1000 Dollar pro Bitcoin gehandelt worden. Zuletzt hatte Mt.Gox selbst den Wert der verschollenen 850 000 Bitcoins noch mit 473 Millionen Dollar angegeben. Zu dieser Bewertung wäre das jetzt wiederentdeckte Paket von exakt 199 999,99 Bitcoins mehr als 100 Millionen Dollar wert.
Die Grundidee der 2009 zu Zeiten der Finanzkrise gestarteten Bitcoins ist ein weitgehend anonymer Zahlungsverkehr, der unabhängig von Regierungen und Banken funktioniert. Bitcoins werden durch komplexe Rechenprozesse am Computer erzeugt. Die „Hacker-Währung“ lässt sich aber auf Online-Handelsplätzen auch in Euro oder Dollar eintauschen. Die Kurse schwanken extrem.
Verbraucher sollten sich klarmachen: Beim Bezahlen mit Bitcoins haben sie möglicherweise nicht die gleichen Rechte wie sonst. Denn auch wenn im Namen der alternativen Währung das englische Wort für „Münzen“ steckt, gibt es doch einige Unterschiede zu echtem Geld, erläutert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Unklar ist deshalb zum Beispiel noch, ob der Käufer Anspruch auf Gewährleistung hat.
Bitcoins sind eine virtuelle Währung, die im Gegensatz zu Euro oder Dollar dezentral funktioniert. Im Mittelpunkt steht also keine Bank, die für den Wert der Bitcoins garantiert. Stattdessen werden Bitcoins über ein sogenanntes Peer-to-Peer-Netzwerk zwischen Internetnutzern getauscht und auf dem Computer gespeichert. Als Garantie dient das Vertrauen der Anwender zueinander. Das Umtauschen von Bitcoins in eine andere Währung ist möglich, die Kurse schwanken allerdings stark.
Weil Bitcoins nur virtuell existieren, sind sie auch für typische Computerfehler anfällig: Unklar ist nach Angaben der Verbraucherschützer unter anderem, wer bei einem Datenverlust während der Transaktion zwischen Käufer und Verkäufer für einen Schaden aufkommt. Bei einem erfolgreichen Hackerangriff könnten die gespeicherten Bitcoins außerdem leicht in fremde Hände fallen.