Bei Einbruch E-Mail: IP-Kameras für jeden Einsatz
München (dpa/tmn)- Um das eigene Grundstück oder die Haustür immer im Blick zu haben, sind IP-Kameras eine echte Alternative zu komplexen Überwachungssystemen. Erhebliche Unterschiede gibt es unter anderem bei der Stromversorgung und der Ausstattung.
Einbrecher auf frischer Tat ertappen, das Baby eine Etage höher jederzeit im Blick haben oder kontrollieren, ob der Nachbar wieder unerlaubt sein Auto vor der Einfahrt abstellt? Es gibt viele Gründe, Überwachungskameras zu installieren. Moderne IP- oder Netzwerk-Kameras erlauben Videoüberwachung ohne lästige Kabel. Per Smartphone und Tablet lassen sich die Bilder von überall verfolgen.
„Die kleinen Geräte sind recht günstig in der Anschaffung und bieten im Vergleich zu vollwertigen Überwachungskameras viele Komfortfunktionen“, erklärt Moritz Wanke von der Zeitschrift „Chip“. Das fängt bei der Installation an: So genügt es, die Kamera per Netzwerk-Kabel oder WLAN an den Router zu koppeln, schon lässt sich das Videobild weltweit abrufen.
Steht im Außenbereich keine Steckdose zur Verfügung, ist die Anschaffung einer IP-Kamera sinnvoll, die ihren Strom über das Netzwerkkabel bezieht. „Power-over-Ethernet“ heißt diese Funktion. „Alternativ können Sie die Stromleitung auch zur Datenübertragung einsetzen“, sagt Wanke. Das geht über einen sogenannten Powerline-Adapter, der Daten über das Hausstromnetz sendet.
Entscheidend ist die richtige Auflösung der Kamera. „Günstige Modelle bieten in der Regel nur VGA-Niveau mit 640 x 480 Pixeln. Das reicht, solange Sie daheim nur nach dem Rechten sehen oder den Nachwuchs beobachten wollen“, sagt Wanke. Zur Grundstücksüberwachung sollte es aber ein Modell mit HD-Auflösung und Bewegungssensor sein. Sobald die Kamera eine Bewegung erkennt, startet automatisch die Aufnahme auf SD-Karte oder externer Festplatte. „Mit mindestens 30 Bildern pro Sekunde stehen die Chancen gut, dass die Kamera im richtigen Moment das Gesicht der Person einfängt“, so der Experte.
Der Zugriff auf die Kamera gelingt praktisch von jedem Ort aus über das Netzwerk. Über eine zugewiesene IP-Adresse kann die Kamera wie ein Netzwerkdrucker angesprochen werden. Aufnahmen oder eine Live-Ansicht gelingen meist mit jedem beliebigem Browser. Für mobile Endgeräte bieten viele Hersteller zusätzliche Apps an. So lassen sich bei IP-Kameras per Smartphone die Schwenk- und Zoomfunktion nutzen, wenn das Feature „Pan-Tilt-Zoom“ unterstützt wird.
Hängt die Kamera im Freien, empfiehlt sich ein guter Wetterschutz. „Wer einen großen Garten abdecken möchte, der sollte auf eine niedrige Brennweite für einen breiten Blickwinkel achten“, rät Wanke. Ausgewählte Modelle mit Benachrichtigungsfunktion verschicken in Eigenregie eine SMS oder E-Mail, wenn eine Aufnahme ins Internet hochgeladen wurde. Schon unter 100 Euro gibt es Überwachungskameras mit Netzwerkanschluss. Für professionelle Outdoor-Modelle, die auch niedrigsten Temperaturen trotzen und dank Infrarot-LEDs ganz ohne zusätzliche Beleuchtung auskommen, werden einige hundert Euro fällig.
Die Überwachung kennt allerdings Grenzen. „Grundsätzlich dürfen Privatpersonen nur ihr eigenes Grundstück überwachen“, erklärt der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke. Zwar griffen die Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes bei Aufnahmen zu ausschließlich privaten oder familiären Zwecken nicht. Werden aber die Persönlichkeitsrechte von Besuchern, Familienmitgliedern oder Passanten verletzt, drohen Unterlassungsklagen.
Anders sieht es aus, wenn außerhalb der eigenen Wohnung gefilmt wird. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht laut Solmecke vor, dass eine Überwachung zur Wahrnehmung des Hausrechts rechtmäßig sein kann, wenn die Aufnahmen zu einem konkreten Zweck erforderlich sind und keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der Betroffenen entgegenstehen. „Zum Teil wird zwischen der Überwachung einzelner Bereiche unterschieden“, sagt Solmecke. Der Eigentümer eines Cafés mag beispielsweise ein berechtigtes Interesse daran haben, den Tresenbereich zu überwachen, die Beobachtung des Gästebereichs kann hingegen rechtswidrig sein. Die Besucher müssen in jedem Fall über die Videoüberwachung informiert werden.
Die Verarbeitung und Nutzung der Filmaufnahmen darf nur dann erfolgen, wenn das beispielsweise für eine Strafverfolgung hilfreich ist. Aufnahmen langfristig zu speichern, ist nicht erlaubt. „In der Regel ist von einer zulässigen Speicherung von maximal wenigen Tagen auszugehen“, betont Solmecke. Wichtig für den Eigenschutz ist noch eine andere Sache: Damit nicht jedermann von außen auf die eigene Kamera zugreifen kann, sollten vor Inbetriebnahme die Sicherheitseinstellungen aktiviert werden.