Dazu rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Mit den Vierwochenpaketen werden nämlich auf ein ganzes Jahr gerechnet 13 Buchungen fällig. Dafür gibt es aber auch 13 Mal im Jahr neues Datenvolumen. Grundsätzlich, so die Verbraucherschützer, dürfen die Anbieter die Laufzeiten ihrer Pakete frei wählen. Sie müssen nur transparent darauf hinweisen.
Ändert ein Anbieter die Abrechnung von monatlich auf einen Vierwochenrhythmus, muss er das seinen Kunden mitteilen. In diesem Fall haben Kunden auch ein Widerspruchs- und Kündigungsrecht.