Bei Netzwerken an digitalen Nachlass denken
Mainz (dpa/tmn) - Wenn ein Mensch stirbt, ist sein digitales Leben noch lange nicht vorbei. Die Nutzerprofile im Internet überdauern ihre Eigentümer meist - denn an Anweisungen, wie im Todesfall damit umgegangen werden soll, denken die wenigsten.
Nach einem Todesfall stehen Angehörige häufig vor der schwierigen Aufgabe, den digitalen Nachlass der betroffenen Person zu regeln. Laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wissen nur wenige Menschen, wie in einem solchen Fall vorzugehen ist. Je nach Dienstanbieter ist nämlich ein ganz anderes Vorgehen nötig.
Facebook etwa bietet für Hinterbliebene einen Gedenkzustand genannten Modus an, bei dem das Konto sichtbar bleibt, aber nicht mehr bearbeitet werden kann. Angehörige können aber auch die Löschung beantragen. Dazu muss der Tod allerdings nachgewiesen werden - etwa mit der Sterbeurkunde. Außerdem muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Antragsteller rechtmäßiger Vertreter des Toten ist. In Googles Kontoinaktivitäts-Manager können Nutzer einstellen, was nach ihrem Tod mit ihren Daten geschehen soll. Das Angebot umfasst aber nicht alle Googledienste.
Die Verbraucherzentrale hat eine Online-Umfrage zum Thema gestartet. Ziel ist es, herauszufinden, wie Onlinedienste auf Anfragen zur Löschung der Konten Verstorbener reagieren und welche Erfahrungen Angehörige gemacht haben.