Bei TV- und Internetanbietern auf Kostenfallen achten
Berlin/Leipzig (dpa/tmn) - Besser zweimal hinschauen und das Kleingedruckte lesen: Verbraucher sollten achtsam sein, um Kostenfallen bei TV- und Internetanbietern zu umgehen.
Ob untergeschobene Leistungen oder irreführende Preisangaben: Bei Offerten von TV- und Internetanbietern schauen Verbraucher wegen möglicher Kostenfallen besser zweimal hin. Das rät die Verbraucherzentrale Sachsen. Mitunter würden Anschlüsse mit Angaben wie „0 Euro“ oder „6 Monate gratis für Neukunden“ beworben. Dann könne es aber vorkommen, dass der Kunde trotzdem etwas zahlen muss - etwa für den Versand oder die Einrichtung des Anschlusses.
Außerdem bekämen Internetbesteller oft Nebenleistungen wie Programmpakete oder Sicherheitspakete genannte Software untergeschoben. Die wird - wenn nicht sofort - spätestens nach wenigen Monaten kostenpflichtig.
Ein weiterer Fallstrick, vor dem die Verbraucherschützer warnen: Beworben wird ein vergünstigter Preis, der aber beispielsweise nur ein halbes Jahr gilt. Der reguläre Preis, der diesem Beispiel folgend ab dem siebten Monat und für den Rest der zweijährigen Laufzeit gezahlt werden muss, sei deutlich höher und werde lediglich im Kleingedruckten erwähnt.
Weil solche Praktiken nach Auffassung der Verbraucherschützer die Regelungen im Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie verletzen, werden Anbieter immer wieder abgemahnt oder verklagt.