Bei Verkauf von Computerspielen Jugendschutz beachten

Berlin (dpa/tmn) - Computerspiele können teuer sein. Daher versuchen viele über das Internet, mit ihrer ausgedienten Unterhaltungssoftware noch etwas Geld zu machen. Doch Spiele für Erwachsene etwa dürfen private Händler nicht auf allen Verkaufsportalen anbieten.

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Wer seine alten Computerspiele im Netz weiterverkauft, muss sich an die Regeln zum Jugendschutz halten. Wichtig ist das vor allem bei Titeln, die ab 18 Jahren freigegeben sind, warnt das Urheberrechtsportal „iRights.info“. Diese dürfen Nutzer nur auf Webseiten anbieten, die wirksame Alterskontrollen haben. Offene Plattformen wie eBay sind dagegen nur für Spiele geeignet, die zum Beispiel ab 16 freigegeben sind. Solche Seiten verbieten es ihren Kunden in der Regel schon in den Nutzungsbedingungen, Spiele für Erwachsene zu verkaufen.

Ausschlaggebend für die Altersfreigabe ist immer das Siegel der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Es sollte bei allen in Deutschland gekauften Spielen auf der Packung zu finden sein. Spiele ohne USK-Siegel, zum Beispiel aus dem Ausland, werden automatisch so behandelt, als seien sie ab 18 freigegeben. Das gilt auch dann, wenn darauf statt des USK-Siegels die europäische PEGI-Einstufung zu sehen ist: Sie wird in Deutschland nicht anerkannt.

Noch strenger ist die Regelung bei indizierten Spielen - das sind Titel ohne USK-Siegel, die auf der Liste der jugendgefährdenden Medien stehen. Diese dürfen Verbraucher nicht nur nicht an Minderjährige verkaufen, sondern auch nicht bewerben. Konkret bedeutet das, dass man den Titel zwar nennen, aber keine positiven Aussagen über das Spiel oder seinen Inhalt treffen darf.