Berlin hält an ACTA fest: „Notwendig und richtig“
Berlin (dpa) - Die Bundesregierung hält an dem umstrittenen Urheberrechtsabkommen ACTA fest. Das Vertragswerk sei „notwendig und richtig“ und bringe „keine der Gefahren mit sich, die derzeit beschworen werden“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.
„Wir sehen in diesem ACTA-Übereinkommen einen wichtigen Schritt, um den internationalen Rechtsrahmen für die Bekämpfung von Produkt- und Markenfälschungen zu schaffen.“ Wenn jetzt neue Fragen aufgetaucht seien, sei die Regierung offen, diese klären zu lassen.
Der Sprecher des Justizministeriums, Anders Mertzlufft, verwies auf die Möglichkeit, dass das Europaparlament ACTA dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorlegen könnte. Dies würde eine erhebliche Verzögerung von ein bis zwei Jahren nach sich ziehen. Wenn ACTA im Europaparlament scheitern sollte, stelle sich in Deutschland nicht mehr die Frage einer Unterzeichnung oder einer Ratifizierung durch den Bundestag.
Die Beratungen im Europaparlament beginnen am 27. Februar. Bei den Verhandlungen über ACTA habe die Bundesregierung keine führende Rolle gespielt, sondern haben „am Katzentisch“ gesessen, sagte Mertzlufft vor der Bundespressekonferenz.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verlangte in einem Zeitungsinterview rechtliche Klarheit von der EU-Kommission. „Europa-Parlamentarier stellen die Frage, ob die Kommission neue Rechtsetzung beabsichtigt. Diese Frage muss umfassend beantwortet werden“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger der „Passauer Neuen Presse“ (Montag). Alle wesentlichen Kritikpunkte müssten vom Europäischen Parlament und der Kommission beantwortet werden.
Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) kritisierte die Aussetzung der Unterzeichnung des internationalen ACTA-Abkommens (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) durch Leutheusser- Schnarrenberger als „Alleingang“ der Ministerin. „Ich wünsche mir von ihr ein klares Bekenntnis zum Inhalt dieses Abkommens“, forderte Krings in der „Passauer Neuen Presse“. „Wenn aus Deutschland das Signal "Wir wollen ACTA nicht!" kommen würde, wäre das für den Schutz geistigen Eigentums weltweit fatal.“ Er sei sehr verwundert über das Vorgehen der Ministerin, die ACTA noch vor kurzem verteidigt habe.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar forderte die Bundesregierung auf, das umstrittene Abkommen gründlich zu prüfen. Es sei mehr als wahrscheinlich, dass die in ACTA vorgesehenen Maßnahmen „gravierende Auswirkungen auf den Datenschutz“ haben könnten, schrieb Schaar im „Datenschutz-Forum“.
So werde von Unternehmen gefordert, Nutzungs- und Verkehrsdaten von Internet-Nutzern offenzulegen, „die an Urheberrechtsverletzungen in irgendeiner Weise - also auch unwissentlich - beteiligt waren“. Auch der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach wies die massive Kritik zurück. „Was im realen Leben verboten ist - das Kopieren fremden geistigen Eigentums -, muss auch im virtuellen Leben verboten sein“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Montag).
Am Wochenende hatten bundesweit mehrere zehntausend Menschen gegen ACTA demonstriert und eine Anpassung des Urheberrechts an das Internet verlangt. Die Gegner befürchten die Einschränkung von Freiheitsrechten im Netz und sehen in dem Vertrag eine Zementierung des bisherigen Urheberrechts aus der vordigitalen Ära. ACTA wurde am 26. Januar von der EU sowie von 22 der 27 Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Der Vertrag regelt unter anderem die „Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld“.