BGH entscheidet über automatische Vorschläge in Suchmaschinen

Karlsruhe (dpa) - Muss der Einzelne peinliche Vorschläge in Suchmaschinen dulden? Oder kann er sich dagegen juristisch zur Wehr setzen?

Auch darüber wird der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, wenn er an diesem Dienstag sein Urteil über die sogenannte Autovervollständigung in Suchmaschinen entscheidet. Konkret geht es um einen Unternehmer, der Google verklagt hatte.

Er sieht sich durch bestimmte automatisch ergänzte Suchvorschläge in seinem Persönlichkeitsrecht und seinem geschäftlichen Ansehen verletzt. Das Urteil des BGH hat Auswirkungen auch auf die Klage von Bettina Wulff gegen den Internetkonzern.

Google hat seit 2009 die Funktion der automatischen Vervollständigung in seine Suchmaschine integriert. Dabei werden Suchbegriffe noch während der Eingabe automatisch um weitere Vorschläge vervollständigt.

Im bisher prominentesten Fall hatte die Gattin des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff sich dagegen gewehrt, dass ihr Name automatisch um Begriffe wie „Rotlichtvergangenheit“ oder „Escort“ ergänzt wird.

Das Verfahren wurde im April verschoben, weil Wulff die am Dienstag anstehende Entscheidung des BGH abwarten wollte. Nach dem Urteil des BGH rechne er mit einem neuen Termin, sagte Wulffs Anwalt Gernot Lehr.

In dem BGH-Fall wendet sich der Unternehmer dagegen, dass sein Name automatisch um „Scientology“ und „Betrug“ ergänzt wird. Er stehe weder im Zusammenhang mit der Sekte, noch sei ihm ein Betrug anzulasten, argumentiert er. Der Kläger will erreichen, dass diese Wortkombinationen in Google nicht mehr automatisch mit seinem Namen in Verbindung gebracht werden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte 2012 seine Klage abgewiesen und Google recht gegeben. Der Internetkonzern hatte argumentiert, dass die Suchvorschläge ohne jede Wertung nur die derzeitigen Vorlieben im Netz widerspiegeln.

Doch das Verfahren hat eine Dimension über den konkreten Fall hinaus. Denn wenn der BGH der Ansicht des OLG folgt, kann sich der Einzelne kaum noch gegen ungewollte Vorschläge in Suchmaschinen zur Wehr zu setzen. „Letztlich geht es um die Frage, in welcher Weise der Einzelne die Verwendung seiner Daten durch Internetkonzerne beeinflussen kann“, sagte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar.

Sollte das Urteil des BGH die restriktive Haltung des OLG Köln übernehmen, dann ist aus seiner Sicht der Gesetzgeber gefragt.

Rein juristisch gesehen muss der BGH entscheiden, ob mit der Vervollständigung zugleich behauptet wird, der Kläger stehe mit der Sekte oder der Straftat in Verbindung. Dann würden dessen Rechte verletzt. Oder ob, wie von Google behauptet, lediglich kommentarlos aufgezeigt wird, was im Netz derzeit beliebt ist, oft aufgerufen und diskutiert wird.