BGH-Urteil über Urheberabgabe für Drucker und PC im Juli
Karlsruhe (dpa) - Ob Computerhersteller für Drucker und PCs nachträglich eine Gebühr entrichten müssen, prüft seit Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH). Die Abgabe soll Autoren und Journalisten zu Gute kommen.
Sie sollen dafür entschädigt werden, dass Nutzer mit ihren PCs und Druckern eigene Kopien von Werken anfertigen können.
Sein Urteil will der BGH am 3. Juli verkünden, wie das Gericht am Mittwochnachmittag mitteilte. Im Zentrum der zweistündigen Verhandlung am Mittag stand die Frage, ob auch für PCs eine nachträgliche Abgabe entrichtet werden muss.
Mit einem PC allein könnten keine analogen Kopien hergestellt, sondern nur digitale Dateien gespeichert werden, argumentierte ein Anwalt der verklagten Gerätehersteller. Daher seien sie auch nicht vergütungspflichtig. Die Verwertungsgesellschaft VG Wort hatte im Namen der Urheber vier Gerätehersteller verklagt.
Die Gesellschaft will eine Abgabe für Geräte, die zwischen 2001 und Ende 2007 verkauft wurden. Normalerweie werde ein PC mit einem Drucker eingesetzt, was für beide Geräte eine Abgabe rechtfertige, argumentiert sie. Seit 2008 ist eine derartige Vergütung schon festgelegt und im Preis der Geräte enthalten.
Die VG Wort vertritt die Urheberrechte von Autoren und Journalisten. Deren schriftliche Werke sind urheberrechtlich geschützt und Kopien damit in der Regel kostenpflichtig.