Bild-Nutzungsrechten: Suchmaschinenfilter hat Lücken
Leipzig (dpa/tmn) - Rasch ein Bild bei Google gesucht, auf den Rechner heruntergeladen und selbst im Internet veröffentlicht? Das kann teuer werden. Bei urheberrechtlich geschützten Bildern drohen nach einer Entdeckung durch die Urheber teure Abmahnungen, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen.
Nutzer sollten bei ihrer Bildersuche auch nicht allein auf die Suchoptionen von Google vertrauen. Suchtreffer können dort zwar nach Bild-Nutzungsrechten gefiltert werden - zum Beispiel nach dem Filter „zur Wiederverwendung gekennzeichnet“. Das ist jedoch kein Freifahrtschein: Im Zweifel holt man sich beim Urheber des Fotos lieber die Einwilligung zur Nutzung, raten die Verbraucherschützer.
Bilder, die unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht wurden, können häufig kostenfrei verwendet werden. Dennoch sollten Nutzer auch bei diesen Fotos genau hinschauen: „Sie müssen den Umfang der Lizenz beachten“, erklärt Julian Graf von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Meist steht bei einem Foto ganz präzise erklärt, unter welchen Bedingungen es genutzt werden kann. So kann ein Bild unter Nennung der Quelle zum Beispiel nur für die private oder auch für die kommerzielle Nutzung freigegeben sein.
Die Creative-Commons-Lizenzen haben verschiedene Kürzel. Bei Unsicherheiten über die Nutzungsbedingungen der einzelnen Lizenzen sollte man sich vorher dazu schlau machen. Beim Label CCO etwa hat der Urheber auf alle Rechte zum Bild verzichtet. Bei CC BY darf das Bild kommerziell verwendet und auch verändert werden, vorausgesetzt, dass der Urheber des Originals benannt wird. Unter www.creativecommons.org werden die einzelnen Lizenzen genau erklärt.