Datenschützer kritisieren Umsetzung der EU-Datenschutzverordnung

Berlin (dpa) - Die Diskussion um eine EU-weite Datenschutzgrundverordnung soll im Juni zum Abschluss kommen, doch es regt sich Kritik.

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Die in Deutschland gesetzlich verankerte Beratung und Kontrolle durch unabhängige betriebliche Datenschutzbeauftragte in Unternehmen werde die Verordnung zunächst nicht umfassen, sagte Cornelia Rogall-Grothe, Staatssekretärin im Bundesinnenministerium in Berlin.

In diesem Punkt habe sich Deutschland gegenüber den 28 Mitgliedsstaaten nicht durchsetzen können. Der Berufsverband der deutschen Datenschutzbeauftragten (BvD) sieht in der deutschen Regelung jedoch ein Erfolgsmodell und befürchtet nun mehr Bürokratie und zusätzliche Kosten auf Unternehmen zukommen.

Bislang habe der betriebliche Datenschutzbeauftragte die Aufsichtsbehörden in Deutschland entlastet, sagte Rogall-Grothe. Er ist unabhängig und beratend mit Blick auf das jeweilige Unternehmen tätig. Die Regelung solle auch weiterhin in der Diskussion bleiben. Bisher sehe die EU-Verordnung allerdings nur vor, dass eine solche Regelung den Ländern freigestellt sei.

„Das beste Datenschutzgesetz nützt nichts, wenn es nicht richtig angewendet wird“, sagte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff. Bislang hätten sich Behörden als „Feuerwehr“ und die Beauftragten als betriebliche „Feuerlöscher“ ideal ergänzt.

Sie hätten frühzeitig Alarm schlagen und größere Schäden verhindern können. Sie selbst habe sich für eine Stärkung der Unabhängigkeit der betrieblichen Datenschützer eingesetzt. Die in Deutschland praktizierte Zusammenarbeit sei aber kein „Exportschlager“. Noch gebe es jedoch Diskussionsspielraum.

Nach Einschätzung des BvD werden nur noch wenige Unternehmen einen Beauftragten bestellen müssen, sollten die EU-Pläne umgesetzt werden. Die Aufsichtsbehörden würden sich dann auf eine Kontrolle ohne Beratung beschränken. „Das wird die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden erheblich erschweren“, sagte Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing.

Rogall-Grothe unterstrich die große Bedeutung eines europaweit geltenden Datenschutzes. Er solle ein Grundrechtsschutz in Europa etablieren. „Maßgebliche gesellschaftliche Veränderungen finden heute mit und im Internet statt.“ Skepsis werde dabei kein guter Ratgeber sein. „Die Digitalisierung führt in erster Linie zu einem Freiheitsgewinn für den Einzelnen.“ Für Unternehmen sollen zudem künftig einheitliche Regeln gelten, unabhängig davon, wo sie ihren Firmensitz haben.