Der Weg zur abmahnsicheren Webseite
München (dpa/tmn) - Eine eigene Webseite einzurichten, birgt immer auch Risiken. Viele Richtlinien müssen befolgt und Dinge beachtet werden - sonst läuft man Gefahr, teure Mahnungen zu kassieren.
Wer eine Webseite betreibt, muss einiges beachten, um sich keine Abmahnung einzuhandeln. Das beginnt schon beim Domainnamen. Er sollte möglichste keine Ähnlichkeiten zu Namen anderer Webseiten mit einem vergleichbaren Angebot haben, berichtet das „PC Magazin“ (Ausgabe 10/13). Ortsbezeichnungen in Domainnamen seien in Deutschland hingegen erlaubt.
Der nächste Fallstrick lauert beim Urheberrecht: Vor der Übernahme von Texten oder Bildern muss immer um Erlaubnis gefragt werden. Und auch bei freigegebenen Inhalten ist die Nennung der Quelle Pflicht.
Vor dem Verweis auf externe Angebote gilt es außerdem, die Haftung für den Inhalt der zu verlinkenden Seite genau zu prüfen. Keinesfalls dürften Seiten mit rechtswidrigen Inhalten verlinkt werden, warnen die Experten. Das gelte auch, wenn man einen Disclaimer, auch Ausschlussklausel oder Haftungsausschluss genannt, auf die Seite stellt. Denn der gilt immer nur für eigene Inhalte und nicht für verlinkte Inhalte auf fremden Seiten.
Pflicht für Seitenbetreiber ist den Angaben zufolge auch ein Impressum mit Namen, Adresse sowie E-Mail-Adresse und - falls möglich - einer Telefonnummer. Wer die Seite auch geschäftlich nutzt, muss an etwaige Registernummern - etwa Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister - denken. Gleiches gilt für die Nennung der Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, der gesetzlichen Berufsbezeichnung, der Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen sowie der Aufsichtsbehörde bei einer behördlichen Zulassung.