Desiree siegt im Rechtsstreit mit Twitter um Nacktfoto

Mehr als ein Jahr lang stand ein Nacktfoto von ihr im Internet. Der Konzern hat viel zu spät reagiert — und muss nun zahlen.

Düsseldorf. Als Desiree T. im September vor zwei Jahren ihren eigenen Namen bei einer Internet-Suchmaschine eingab, traute die 32-Jährige ihren Augen nicht. Beim Kurznachrichten-Dienst Twitter hatte ihr Ex-Ehemann ein Nacktfoto der Angestellten hochgeladen. Mehr als ein Jahr lang versuchte Desiree T. vergeblich, den delikaten Schnappschuss von der Seite entfernen zu lassen. Erst als sie eine Zivilklage gegen Twitter einreichte, reagierte der Konzern. Vor dem Düsseldorfer Landgericht setzte sich die junge Frau jetzt auch durch.

„Ich habe mich geschämt. Ich hatte Angst, dass meine Kollegen darauf stoßen“, erzählt Desiree T. und fügt hinzu: „Ich habe sofort geahnt, von wem das Foto kommt.“ Denn die Frau hat drei Jahre lang einen Rosenkrieg mit ihrem Ex-Mann geführt, der sich offenbar dafür rächen wollte — allerdings unter einem Pseudonym.

Zunächst hatte die Angestellte eine freundliche E-Mail an Twitter geschrieben und eindringlich darum gebeten, den Eintrag zu löschen. Twitter reagierte lediglich mit einer automatisierten Antwort per E-Mail. Sonst passierte nichts. Auch die Aufforderung, der Konzern solle die Daten der Person herausgeben, die hinter dem Pseudonym steckt, ging ins Leere. Zwar wusste die 32-Jährige, das Foto konnte nur von ihrem Ex-Mann stammen. Um juristisch gegen ihn vorgehen zu können, hätte Desiree T. die Daten aber dringend gebraucht.

Das änderte sich erst, als die Frau einen Rechtsanwalt einschaltete. Als im Januar 2012 die Klageschrift einging, verschwand das Nacktfoto endlich aus dem Internet. Nun gab auch das Landgericht der Angestellten recht. Twitter wurde nicht nur verurteilt, die Prozesskosten zu tragen. Das Unternehmen muss auch die Daten des Kunden herausgeben.

Die Richter stellten fest, dass der Konzern in dem Fall viel zu spät reagiert habe. Twitter hätte schnell handeln müssen, als das Unternehmen durch einen „konkreten Anlass auf rechtswidrige Inhalte auf der von ihm verwalteten Seite hingewiesen worden ist“. Da reiche es nicht aus, nur eine automatische E-Mail als Antwort zu schicken.

Es sei unmöglich, alle Inhalte der Nutzer zu überprüfen. Das sei bei einem Internet-Blog praktisch nicht durchführbar, so die Richter. Doch bei einem Fall wie bei Desiree T., bei dem die Rechte Dritter beeinträchtigt werden, hätte das Unternehmen „unverzüglich reagieren“ müssen. Und nicht erst mit einer Verzögerung von 14 Monaten.

Für die junge Frau ist die Angelegenheit damit aber juristisch noch nicht erledigt. In einer weiteren Klage fordert sie jetzt noch 3000 Euro Schmerzensgeld von Twitter. Was den Konzern nicht weiter schrecken wird, wenn man die immensen Summen berücksichtigt, um die es in amerikanischen Zivilprozessen geht.