DJ-Software macht den PC zum Mischpult
Braunschweig (dpa/tmn) - Ein Notebook, zwei Boxen, und schon kann die Party beginnen. Denn moderne Software ersetzt teure Hardware und macht Laien ruckzuck zu DJs - vorausgesetzt, sie haben eine gut sortierte digitale Musiksammlung und Fingerspitzengefühl.
Die Zeiten, in denen DJs kistenweise Equipment und Platten brauchten, sind vorbei: Heute reichen theoretisch ein Notebook und eine gut gefüllte Festplatte, um Partys in Schwung zu bringen. Möglich macht das sogenannte DJ-Software. Die wird zwar auch von Profis genutzt, ist aber trotzdem für Anfänger beherrschbar. „Das lernen Sie in wenigen Minuten“, sagt Lutz Scheffler, DJ und Sprecher des Berufsverbandes Discjockey (BVD).
Die Programme können mehr als nur Musik spielen, betont Scheffler: „Es handelt sich um kreative Bearbeitungssoftware, die einen oder mehrere hochwertige CD-Player ersetzt.“ Songs lassen sich höher oder tiefer abspielen, mit Effekten wie Hall und Echo versehen und pitchen, also verlangsamen oder beschleunigen. So gelingt ein geschmeidiger Übergang zwischen zwei Stücken. Viele Programme können per sogenannter Beatmatching-Funktion die Geschwindigkeit von Songs erkennen und die Stücke aneinander anpassen.
Weit verbreitet ist zum Beispiel das Programm Traktor Pro von Native Instruments. Die grafische Oberfläche erinnert an zwei Plattenspieler, darunter wird aus einer Ordnerstruktur der nächste Song ausgewählt. Die Anschaffung ist mit einem Preis von 199 Euro recht kostspielig, zum Ausprobieren steht eine zeitlich begrenzte Demoversion zur Verfügung. Viele DJs setzen auch auf Programme der neuseeländischen Firma Serato, sagt Scheffler: „Die sind aber tatsächlich eher was für Profis.“
Deutlich einsteigerfreundlicher sei dagegen das von Atomix Productions entwickelte VirtualDJ. Das hat eine ähnliche Oberfläche wie Traktor Pro und ist auch für den Mac erhältlich. Gleiches gilt für Ultramixer von Digital Audio Solutions, für das es sogar eine Linux-Version gibt. Sowohl VirtualDJ als auch Ultramixer dürfen privat kostenlos benutzt werden.
Eine beliebte Open-Source-Alternative für Windows, iOS und Linux trägt den Namen Mixxx, gratis erhältlich sind zum Beispiel auch Jackson oder DigiJay. Solche Freeware-Programme können Einsteiger ruhig ausprobieren, empfiehlt Hartmut Gieselmann. „Dabei müssen Sie sich aber oft mit Programmfehlern herumschlagen“, schränkt der Experte von der Computerzeitschrift „c't“ ein. Langfristig rät er daher eher zu den Bezahlalternativen: „Vor allem beim Beatmatching liefern die oft deutlich bessere Ergebnisse.“
Ob gratis oder nicht: Alle Programme können ganz gewöhnlich mit Maus und Tastatur gesteuert werden. Zum professionellen Auflegen schließen die meisten DJs aber noch einen sogenannten Midi-Controller an ihren Rechner an. Damit geht die Auswahl von Songs und Effekten deutlich schneller, die Geräte lassen sich genau an die eigenen Bedürfnisse anpassen. „Meistens funktionieren Midi-Controller aber nur mit kostenpflichtigen DJ-Programme“, sagt Gieselmann. Gute Modelle kosten mindestens 200 Euro. Anfänger sollten deshalb zunächst einmal ohne die Profihardware loslegen.
Wer sich mit DJ-Software gerade erst vertraut macht, wird seine Fähigkeiten vermutlich erstmal auf privaten Partys ausprobieren. Hier lauern keine rechtlichen Fallstricke. Etwas anders liegt der Fall bei öffentlichen Veranstaltungen. Öffentlichkeit bedeutet zum Beispiel, „dass die Anwesenden den Veranstalter oder sich untereinander nicht kennen oder dass für die Veranstaltung öffentlich geworben wird“, erklärt Gaby Schilcher von der Gema, die für solche Feiern Gebühren erhebt. DJs müssen sich darum aber in der Regel nicht kümmern: „Für solche Fragen ist grundsätzlich der Veranstalter zuständig.“
Viele DJ-Programme können bearbeitete Songs oder Mixe als MP3 ausgeben. Wer diese Stücke aber einfach auf eigenen CDs oder als Download verkauft, verletzt die Rechte der ursprünglichen Künstler. „Dann muss der Urheber um Erlaubnis gefragt werden“, erklärt Schilcher. Das ist meistens der zuständige Musikverlag - und die seien da oft eher zurückhaltend. Die Regel gilt nicht nur für komplette Songs, sondern auch für Ausschnitte und einzelne Bestandteile eines Stückes.