„Schauen Sie in der Leistungsbeschreibung nach, welches Tempo der Anbieter Ihnen wirklich zusichert“, rät Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beim Thema DSL-Anschluss. Die beworbenen Geschwindigkeiten würden oft nicht eingehalten - der Zusatz „bis zu“ sollte Verbraucher hellhörig werden lassen.
In manchen Fällen werden eigentlich schnelle Anschlüsse plötzlich gedrosselt, weil das Datenvolumen eine gewisse Grenze überschreitet. Solche Einschränkungen müssen DSL-Anbieter in ihrer Werbung aber deutlich kommunizieren, urteilte das Landgericht Bonn in einer Entscheidung vom 19. September (Aktenzeichen: 1 O 448/10). Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband hin, der gegen Werbung der Deutschen Telekom geklagt hatte.
In dem konkreten Fall hatte der Konzern eine schnelle VDSL-Verbindung mit bis zu 25 Megabit pro Sekunde (MBit/s) „ohne Zeit- und Volumenbeschränkung“ angepriesen. Ab einem Datenvolumen von 100 Gigabyte wurde das Übertragungstempo aber auf 6 MBit/s gedrosselt. Ein Hinweis darauf fand sich nur in einem separaten PDF-Dokument. Das Landgericht bezeichnete diese Werbung als irreführend. Die Telekom hat nach Aussage eines Gerichtssprechers Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.