eBay-Händler muss Phishing als Grund für Rückzieher beweisen
Berlin (dpa/tmn) - Anbieter auf Online-Marktplätzen können einen Verkauf nicht einfach mit einem Verweis auf Phishing rückgängig machen, wenn sie die Hacker-Attacke nicht beweisen können.
eBay-Händler können nicht einfach Angebote zurüchnehmen mit dem Hinweis, dass diese das Resultat eines Hacker-Angriffs sind. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor (Az.: 21 O 135/13), auf das die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweist. In dem Fall hatte eine Frau bei eBay einen Sportwagen zum Sofortkauf für 36 600 Euro erworben. Der Verkäufer lieferte aber nicht und behauptete, den Wagen nicht zu diesem Preis eingestellt zu haben: Das Angebot sei von Hackern manipuliert worden.
Die Frau klagte auf Schadenersatz und bekam Recht, weil der Verkäufer den behaupteten Phishing-Angriff nicht beweisen konnte und den Kaufvertrag nicht erfüllt hatte. Er musste der Frau 16 400 Euro zahlen - die Differenz zwischen dem ihr entgangenen eBay-Angebot und dem von einem Sachverständigen errechneten Durchschnittswert des Sportwagens in Höhe von 53 000 Euro.