EU-Gericht reduziert Millionenbuße gegen Microsoft
Luxemburg (dpa) - Der Softwarekonzern Microsoft hat in einem Kartellstreit mit der EU eine leichte Reduzierung des von der Kommission verhängten Bußgelds auf 860 Millionen Euro erreicht. Das EU-Gericht verminderte am Mittwoch die Strafe um 39 Millionen Euro (Rechtssache T-167/08).
Im Wesentlichen bestätigten die Richter aber die Entscheidung der EU-Kommission. Microsoft hat nun zwei Monate Zeit, gegen das Urteil anzugehen. Der Softwarekonzern kann die obere Kammer des EU-Gerichts anrufen.
Die Brüsseler Wettbewerbshüter hatten 2004 eine Strafe von knapp 500 Millionen Euro gegen den US-Konzern ausgesprochen, weil das Unternehmen jahrelang zu hohe Lizenzgebühren für technische Informationen verlangt hatte.
Da Microsoft nicht zahlte, wurden Bußen fällig. So verhängte die EU-Kommission im Februar 2008 ein Zwangsgeld von 899 Millionen Euro, weil die Gebühren, die Microsoft von Konkurrenten verlangte, zu hoch waren. Diese waren auf die Daten angewiesen, damit ihre Programme auf dem allgegenwärtigen Microsoft-Betriebssystem Windows laufen konnten.
Gegen diese Strafzahlung zog Microsoft vor den Europäischen Gerichtshof. Das Unternehmen beschwerte sich, die EU-Kommission habe zum Beispiel nicht klar gemacht, wie hoch die Lizenzgebühren von Microsoft sein dürften. Außerdem hätten die Brüsseler Wettbewerbshüter Microsoft nicht ausreichend Gehör gewährt. All diese Argumente wiesen die Luxemburger Richter zurück.
Einen geringen „Rabatt“ räumten das Gericht dem Software-Riesen dann aber doch ein: Die Kommission hatte ihm nämlich zeitweise erlaubt, den Vertrieb von Konkurrenz-Produkten zu beschränken. Diese Erlaubnis sei nicht ausreichend berücksichtigt worden.
EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia reagierte höchst zufrieden auf den Richterspruch: „Die Forderung, dass Microsoft Informationen gegenüber seinen Mitbewerbern offenlegt .... hat Nutzern erhebliche Vorteile gebracht.“ Viele Programme seien sonst nie entwickelt worden.
Schon 2007 hatte Microsoft eine Niederlage vor dem Luxemburger Gericht im Streit um den Zugang zu technischen Informationen erlitten. 2009 zwang die EU-Kommission den Konzern, Nutzern die freie Wahl des Internet-Browsers einzuräumen. Seither muss Microsoft Alternativen zum hauseigenen Internet-Explorer anbieten.