Produkt-Anzeigen in Suchen EU verhängt Rekordstrafe in Milliardenhöhe gegen Google

Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission überzieht Google mit einer Rekord-Wettbewerbsstrafe von 2,42 Milliarden Euro wegen seiner Produkt-Anzeigen in Suchergebnissen.

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Die Entscheidung könnte der Ausgangspunkt für ein härteres Vorgehen gegen Google in weiteren Bereichen sein, machte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager deutlich.

Der Internet-Konzern habe seine dominierende Position zum Schaden von Konkurrenten und Verbrauchern missbraucht, sagte Vestager am Dienstag in Brüssel. Google hat nun 90 Tage Zeit für Änderungen - ansonsten drohen weitere Strafen von bis zu 5 Prozent vom Tagesumsatz des Mutterkonzerns Alphabet. Das wären nach Zahlen von 2016 immerhin 12,3 Millionen Dollar - aktuell rund elf Millionen Euro - täglich.

In der Shopping-Suche von Google werden prominent die von Händlern beim Internet-Konzern platzierten ausführlichen Anzeigen mit Fotos, Preisen und Links präsentiert. Diese Anzeigen können auch bei einer ganz normalen Google-Suche über den restlichen Treffern eingeblendet.

Diese Platzwahl betrachten die EU-Kommission und einige Preissuchmaschinen als widerrechtliche Bevorzugung eigener Google-Dienste. Treffer mit Produktvergleichen der Konkurrenz kämen erst viel später, wo sie seltener angeklickt würden. Der US-Konzern habe „seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft“, sagte Vestager.

Die Entscheidung der Kommission eröffnet auch den Weg für Wettbewerber, Schadenersatz-Ansprüche gegen Google vor Gericht geltend zu machen. Sie begrüßten Vestagers Vorgehen.

Die Auswirkungen für Google können weit über die Shopping-Suche hinausgehen. „Die heutige Entscheidung ist ein Präzendenzfall“, betonte Vestager. Die Kommission habe sich darauf festgelegt, dass Google eine marktbeherrschende Position bei der Internet-Suche habe und andere Dienste des Konzerns würden künftig auf dieser Basis unter die Lupe genommen.

Das Verfahren ist eines von drei, in denen die EU-Kommission Google vorwirft, den Wettbewerb zu verzerren. In einem weiteren geht es um das führende Smartphone-System Android. Im Sommer vergangenen Jahres nahm die Kommission erstmals auch das Google-Kerngeschäft mit Suchmaschinen-Werbung ins Visier. Dabei geht es um den Teildienst „AdSense for Search“, bei dem andere Websites Google-Suchmasken einbinden können. Nach aktueller Auffassung der Kommission ist Googles Verhalten in beiden Fällen illegal, bekräftigte Vestager.

Die Geldbuße wegen der Shopping-Suche ist mehr als doppelt so hoch wie die bislang höchste Kartellstrafe von 1,06 Milliarden Euro, die die europäischen Wettbewerbshüter 2009 dem Chipkonzern Intel aufgebrummt hatten.

Google erklärte in einer ersten Reaktion, man sei nach wie vor anderer Meinung in dem Fall und prüfe eine Berufung. „Wenn man online einkauft, will man die Produkte, die man sucht, schnell und einfach finden.“ Google konterte in dem bereits seit 2010 laufenden Verfahren stets mit dem Argument, die mit Fotos und Details „verbesserten“ Suchergebnisse in der Shopping-Suche erleichterten Nutzern die Auswahl und den Kontakt zu Händlern: „Das ist keine Bevorteilung, sondern wir hören unseren Kunden zu.“ Die Argumentation der Kommission sei faktisch, rechtlich und wirtschaftlich falsch.

Wenn der Internet-Konzern gegen die EU-Entscheidung vor Gericht zieht, dürfte es das Verfahren um weitere Jahre verlängern. Der Streit um Strafe gegen Intel von 2009 ist immer noch nicht endgültig ausgefochten. Google kritisiert unter anderem, die Kommission berücksichtige nicht die Rolle des weltgrößten Online-Händlers Amazon und missachte damit, wie die meisten Menschen online einkauften.

„Was Google getan hat, ist nach EU-Regeln illegal“, erklärte dagegen Vestager. Sie habe den Fall nach ihrem Amtsantritt 2014 mit Priorität behandelt. Zuvor waren mehrere Anläufe, die Untersuchungen mit einem Kompromiss zu beenden, gescheitert.

Der britische Suchmaschinenbetreiber Foundem, einer der zentraler Beschwerdeführer in dem Verfahren, bejubelte die Entscheidung. „Es kann nicht viele Wettbewerbs-Fälle gegeben haben, bei denen es für Verbraucher, Unternehmen und Innovation um mehr ging“, erklärte Mitgründerin Shivaun Raff. Die Vereinigung von Google-Konkurrenten FairSearch sah einen „starken Präzedenzfall“, mit dem die Kommission auch in anderen Bereichen wie Reisen, digitale Karten oder lokale Suche durchgreifen könne. Die deutschen Verleger-Verbände BDZV und VDZ sprachen von einer „historischen Tragweite“ der Entscheidung.

Alphabet erwirtschaftete im vergangenen Jahr einen Umsatz von gut 90 Milliarden Dollar. Davon kam der Löwenanteil von Google, der genaue Beitrag der Shopping-Suche ist nicht öffentlich bekannt. Alphabet sitzt auf Geldreserven von gut 90 Milliarden Dollar, mehr als die Hälfte davon lagert außerhalb der USA. Anleger waren unbeeindruckt: Die Google-Aktie ging nur mit einem leichten Minus in den US-Handel.