Urteil zu Urheberrecht EuGH stärkt Gegner von Online-Tauschbörsen

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat Gegnern von Online-Tauschbörsen wie The Pirate Bay den Rücken gestärkt. Wenn Plattformen wissentlich und ohne Einverständnis der Rechteinhaber den Austausch von Filmen und Musik ermöglichten, könne gegen sie juristisch vorgegangen werden, entschieden die Richter.

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Nach Auffassung der EuGH-Richter erlaubt Pirate Bay eine „öffentliche Wiedergabe“ geschützter Werke auch ohne Einverständnis der Rechteinhaber. Damit könnten die Verantwortlichen das Urheberrecht verletzen. Das sei auch der Fall, wenn es letztendlich die Plattformnutzer seien, die den Zugriff auf geschützte Medien ermöglichten.

Denn die Verantwortlichen hinter der Plattform wüssten sehr wohl von den illegalen Inhalten, urteilte der Gerichtshof. Statt den Tausch geschützter Inhalte zu stoppen, ermunterten die Pirate-Bay-Betreiber die Nutzer sogar dazu. Zudem werde die Plattform mit Gewinnabsicht betrieben und werfe „beträchtliche Werbeeinnahmen“ ab, hieß es.

Die deutsche Musikbranche begrüßte das Urteil zu The Pirate Bay als lange überfällig. Mit ihm werde endlich „die zentrale Rolle dieser Plattform bei der illegalen Verbreitung von Inhalten“ anerkannt, kommentierte Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie. Es handele sich um eine richtungsweisende Klarstellung, die die zukünftige Rechtsdurchsetzung gegenüber Plattformen auf eine neue Grundlage stellen werde.

Grund für das Verfahren am EuGH war ein Fall aus den Niederlanden. Dort will eine Stiftung Internetanbieter dazu bringen, Kunden den Zugang zu Pirate Bay zu sperren. Die Plattform ist ein sogenanntes Peer-to-Peer-Netzwerk, über das Website-Besucher dezentral kostenlos auf Filme und Musik zugreifen können, die auf Rechnern anderer Nutzer liegen.

Internetaktivisten vom Chaos Computer Club (CCC) sehen eine mögliche Sperrung von Tauschbörsen kritisch. Es bestehe die Gefahr, dass andere Seiten mit legalen Inhalten mitgeblockt würden, sagte CCC-Sprecher Falk Garbsch. Aus seiner Sicht greifen Nutzer auf Pirate Bay und ähnliche Netzwerke zurück, weil es nicht in jedem Land Zugänge zu den legalen Angeboten gebe. Er verwies auch darauf, dass es technisch einfach sei, die Sperren zu umgehen.

Urheberrechtsschützer halten dagegen. Die zivilrechtliche Möglichkeit, solche Seiten seitens der Internetanbieter zu sperren, sei ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung von Internetpiraterie, sagte Evelyn Ruttke von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Oft sei es schwierig, die Verantwortlichen hinter Portalen wie Pirate Bay zu ermitteln.