Facebook-Seiten künftig mit neuem Impressumsfeld
Berlin (dpa/tmn) - Facebook ist nicht nur ein privater Treffpunkt. Viele Vereine, Freiberufler und Unternehmen haben in dem Netzwerk eine eigene Seite. Dort müssen sie allerdings ein Impressum anbieten, sonst drohen Abmahnungen.
Bisher mussten Nutzer für Angaben zum Nutzer auf den „Info“-Reiter zurückgreifen. Ob die Impressumspflicht damit erfüllt wird, galt unter Experten allerdings als umstritten. Künftig können Seitenbetreiber bei Facebook aber auch ein Impressum direkt auf der ersten Seite hinzufügen, teilte das Unternehmen mit. Der Link zum Impressum taucht dann im Bereich „Chronik“ in der linken Randspalte auf.
Die Impressumsfunktion ist Teil des neuen Facebook-Designs, das in den kommenden Wochen nach und nach für alle Seiten eingeführt werden soll. Wer den neuen Look schon hat, kann das Impressum in den Einstellungen unter „Seiteninfo“ hinzufügen. 1500 Zeichen stehen dafür zur Verfügung. Zurzeit wird das Impressum allerdings nur im Browser angezeigt. Nach Angaben von Facebook soll es in Zukunft aber auch in den Apps des sozialen Netzwerks zu sehen sein.
Die Impressumspflicht im Internet gilt nach Angaben des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz für alle geschäftsmäßigen Webseiten. Rein private Seiten, also zum Beispiel persönliche Profile bei Facebook, sind davon nicht betroffen. Als geschäftsmäßig gilt eine Seite schon, wenn potenzielle Kunden oder Auftraggeber darüber Kontakt zum Betreiber aufnehmen können. Dass Facebook-Seiten in der Regel nicht auf einem Server in Deutschland liegen und die Adresse des Netzwerks mit .com endet, spielt für die Impressumspflicht keine Rolle. Entscheidend ist der Standort des Betreibers.
Wer die Impressumspflicht ignoriert, kann sich eine Abmahnung einhandeln. Um als rechtssicher zu gelten, muss ein Impressum bestimmte Pflichtangaben enthalten. Das sind der volle Name des Betreibers, die Anschrift, die E-Mail-Adresse und eine weitere Kontaktmöglichkeit wie Fax- oder Telefonnummer. Firmen und Vereine müssen darüber hinaus zum Beispiel noch die Rechtsform und einen Vertretungsberechtigten nennen.