Datenabgleich mit WhatsApp Facebook soll 110 Mio Euro Strafe an EU-Kommission zahlen

Brüssel (dpa) - Wegen irreführender Angaben bei der Übernahme von WhatsApp muss Facebook 110 Millionen Euro Strafe an die EU-Kommission zahlen. Die Brüsseler Behörde verhängte das Bußgeld am Donnerstag.

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Für den US-Internetkonzern ist die Sache damit erledigt.

„Die heutige Ankündigung bringt diese Angelegenheit damit zum Abschluss“, erklärte ein Facebook-Sprecher. Verbraucherschützer reagierten mit Kritik, weil die Kommission trotz allem bei ihrer Genehmigung der Megafusion von 2014 blieb.

Es geht um die Bündelung von Nutzerdaten zwischen dem Sozialen Netzwerk Facebook und dem Messengerdienst WhatsApp, die auch Datenschützer auf die Barrikaden treibt. In seinem Fusionsantrag 2014 erklärte Facebook nach Angaben von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, das Unternehmen sei nicht zum zuverlässigen automatischen Datenabgleich zwischen den Benutzerkonten beider Dienste in der Lage. Im August 2016 kündigte WhatsApp jedoch genau dies an: Telefonnummern der WhatsApp-Nutzer könnten mit den jeweiligen Facebook-Profilen verknüpft werden.

„Die Kommission hat festgestellt, dass ein automatischer Abgleich der Facebook- und der WhatsApp-Nutzerprofile - entgegen den von Facebook im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens von 2014 gemachten Angaben - bereits im Jahr 2014 technisch möglich war, und dass den Facebook-Mitarbeitern diese Möglichkeit bekannt war“, erklärte Vestagers Behörde.

Facebook betonte aber: „Seit dem ersten Austausch mit der EU-Kommission haben wir stets in guter Absicht gehandelt und waren dabei bestrebt, jederzeit korrekte Informationen zu liefern.“ Die Fehler in den Papieren von 2014 seien keine Absicht gewesen. Zudem habe die Kommission bestätigt, dass sie für das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens nicht entscheidend gewesen seien.

Tatsächlich erklärte Vestager, Facebooks unrichtige Angaben seien zwar relevant, aber nicht ausschlaggebend gewesen. Die Kommission habe schon damals auch das hypothetische Szenario durchgespielt, dass ein Nutzerabgleich möglich wäre. Der jetzige Beschluss habe deshalb keine Auswirkungen auf die 2014 erteilte Genehmigung. Die Geldbuße sei aber eine deutliche Botschaft an Unternehmen, dass sie bei EU-Verfahren zur Fusionskontrolle richtige Angaben machen müssten, betonte Vestager. Die Höhe solle abschreckend wirken. Die Kommission lobte aber, dass Facebook kooperiert habe.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die Strafe. „Das Vertrauen von Verbrauchern wurde bitter enttäuscht“, betonte Vorstand Klaus Müller. Seine Kollegen vom europäischen Verbraucherverband BEUC kritisierten jedoch, dass die Kommission das Genehmigungsverfahren nicht kippte. Dies bemängelten auch die Grünen-Politiker Katharina Dröge und Konstantin von Notz. Die EU-Kommission sei naiv gewesen und habe verkannt, dass es Facebook von Anfang an nur um die Bündelung von Nutzerdaten gegangen sei. Von Naivität sprach auch der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber und meinte: „Wenn entscheidende Faktoren von Facebook bewusst falsch dargestellt wurden, muss der gesamte Übernahmeprozess neu bewertet werden.“

Der Wettbewerbsrechtler Dario Strüwe äußerte sich skeptisch, ob eine Rückabwicklung möglich gewesen wäre. Nur wenn die falschen Angaben entscheidend für die Fusionsgenehmigung gewesen wären, könnte diese mit einer „Entflechtung“ rückgängig gemacht werden, erläuterte er der Deutschen Presse-Agentur.