Fahrdienst-Vermittler Uber beschwert sich in Brüssel über Deutschland
Brüssel (dpa) - Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler Uber hat sich bei der EU-Kommission über die Bundesregierung beschwert.
Das Unternehmen fühlt sich unfair behandelt, wie Uber-Vertreter gegenüber der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel erklärten. Das Start-up kann in Deutschland nach Gerichtsurteilen nur deutlich eingeschränkt operieren.
Uber will erreichen, dass die EU-Kommission ein Verfahren wegen Verletzung europäischen Rechts gegen Deutschland eröffnet. Die Beschwerde wurde bereits Ende Februar eingereicht.
Beim Service UberPop bieten Privatleute mit ihren Autos über eine Handy-Anwendung (App) Fahrdienste an. Taxi-Fahrer und Behörden sehen darin unfairen Wettbewerb. Das Angebot UberBlack vermittelt Chauffeursdienste mit Mietwagen. Zudem tritt Uber mit dem Teildienst UberTaxi als Vermittler für offizielle Taxifahrer auf. Bei der jetzigen Beschwerde geht es um UberPop und UberBlack. Das Unternehmen hatte sich bereits im November in Brüssel über Frankreich beklagt.
Die Einschränkungen seines Geschäfts in Deutschland schätzt Uber als Schutzmaßnahmen für die Taxibranche ein. In der Beschwerde an die EU-Kommission schreibt das Unternehmen: „Diese Vorgaben verfolgen in erster Linie das Ziel, das Taximonopol im Allgemeinen und die bestehenden Taxiunternehmen im Besonderen gegen Wettbewerber zu schützen.“
In Deutschland ist Uber in Berlin, Hamburg, München, Frankfurt und Düsseldorf vertreten. In all diesen Städten gehen Gerichte oder Behörden gegen Uber-Dienste vor.
Konkret nimmt Uber bei seiner Beschwerde das deutsche Personenbeförderungsgesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ins Visier - und deren Anwendung durch deutsche Gerichte und Behörden. Dabei sei man „eindeutig kein Personenbeförderungsunternehmen“, schreibt Uber. Man stelle „lediglich eine Plattform zur Vermittlung der von Dritten angebotenen Personenbeförderungsdienstleistungen zur Verfügung.“ Deshalb müsse die Firma auch keine entsprechenden Genehmigungen vorweisen.
Ferner ermöglicht das deutsche Gesetz Uber zufolge allzu leicht einstweilige Verfügungen gegen unlauteren Wettbewerb, die Unternehmen lahmlegten. Dies bevorzuge etablierte Firmen. Nach Ansicht Ubers verstoßen die deutschen Regelungen in mehreren Punkten gegen europäisches Recht. Falls die EU-Kommission die Einschätzungen Ubers teilt, kann sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnen, das nach mehreren Etappen auch vor dem Europäischen Gerichtshof enden könnte.
Uber stößt mit seinen Diensten in vielen Ländern auf rechtliche Schwierigkeiten. In Spanien etwa wurde UberPop nach gerichtlichen Niederlagen vorübergehend eingestellt, auch in China und Indien gibt es Probleme. In Deutschland darf Uber etwa in Hamburg und Berlin seinen Dienst UberPop nicht anbieten.
Aktuell wirbt Uber in Berlin mit kostenlosen Freifahrten für seinen Taxi-Dienst. Noch bis kommenden Sonntag sollen Fahrgäste bis zu fünf Fahrten im Wert von jeweils bis zu 20 Euro kostenlos erhalten. Der Erfolg der Aktion dürfte davon abhängen, wie viele Taxifahrer Uber noch für sich gewinnen kann. Andere Anbieter wie Taxi Deutschland oder MyTaxi setzen darauf, dass sie mit ihren Flotten eine Konkurrenz nicht zu fürchten brauchen.