Fallstricke beim Onlineshopping im Ausland

Hamburg (dpa/tmn) - Technik kostet Geld, manchmal sogar viel Geld. Umso verlockender sind da Billigprodukte aus dem Ausland: Online-Shops machen es möglich. Aber auch Reisende können im Urlaubsland in Versuchung kommen.

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Doch was passiert, wenn solche Geräte die Grenze nach Deutschland passieren? Und halten sie auch, was die Verkäufer in der Ferne versprechen? Eine Checkliste für den Einkauf im Ausland.

Zoll: „Waren können bei der Einfuhr - egal ob per Post oder als Reisemitbringsel - von der Zollverwaltung kontrolliert werden“, erklärt Ole-Christian Plötz von der Bundesfinanzdirektion Nord in Hamburg. Das ist in mehrfacher Hinsicht wichtig: Es können Einfuhrgebühren fällig werden, die der Reisende oder der Empfänger einer Postsendung begleichen muss. Und der Zoll achtet darauf, ob das Gerät den deutschen Sicherheitsbestimmungen entspricht, und ob es sich bei dem Produkt um einen gefälschten Markenartikel handelt.

Produktpiraterie: Der schlechteste Fall zuerst. Das Smartphone, vermeintlich von einem Markenhersteller und für einen unschlagbaren Preis bei einem chinesischen Onlinehändler gekauft, ist gefälscht. Die Folge: Das Gerät wird bei der Kontrolle der Postsendung vom Zoll einkassiert. „Stellt sich heraus, dass die Waren nachgeahmt oder gefälscht sind, können sie dem Empfänger nicht ausgehändigt werden“, erläutert Plötz. Und nicht nur das: Oft werden die Geräte vom Zoll direkt vernichtet. Das Geld für den Kauf ist damit futsch.

Anders sieht es im Reiseverkehr aus. Wer als Tourist gefälschte Produkte einführt, wird als Privatperson zunächst einmal nicht belangt. Hat man allerdings mehrere Geräte im Gepäck, kann der Zoll geschäftliche Zwecke vermuten und die Artikel ebenfalls einbehalten. Darüber hinaus können die Rechteinhaber, also etwa das herstellende Unternehmen mit den Markenrechten, Schadenersatz vom Käufer fordern.

Einfuhrabgaben: Bei Flug- oder Seereisen aus einem Nicht-EU-Land müssen ab einem Wert von 430 Euro Abgaben gezahlt und Waren beim Zoll angemeldet werden. Für ein Tablet im Wert von 500 Euro werden etwa Abgaben in Höhe von 87,50 Euro fällig. Bei Postsendungen wird schon ab 22 Euro Warenwert eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent berechnet, Zoll dagegen erst ab 150 Euro. Notebooks und Tablets sind zollfrei, andere Geräte haben Zollsätze zwischen 2 und 13,9 Prozent.

Verbotenes: Teilweise werden im Ausland auch Waren angeboten, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Dazu gehören zum Beispiel starke Laserpointer, Störsender oder Funkgeräte, mit denen Nutzer in Deutschland gesperrte Frequenzen empfangen können. Dazu zählt unter anderem der Polizeifunk. Solche Waren darf der Zoll einkassieren. Das gilt auch, wenn die eingeführten Geräte in anderer Hinsicht nicht den Anforderungen an die Produktsicherheit genügen. Der Zoll informiert dann die Marktüberwachungsbehörde, die über die Einfuhr entscheidet.

Produktsicherheit: Je nach den Sicherheitsbestimmungen im Ursprungsland können Elektrogeräte aus dem Ausland Stoffe enthalten, die in Deutschland als gesundheitsgefährdend eingestuft werden. Auch minderwertige Qualität oder schlechte Verarbeitung sind möglich, berichtet Jörg Feldmann von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA). Er rät deshalb, Geräte auf Lötstellen und Kabel auf freiliegende Drähte hin zu prüfen. Darüber hinaus könnten Laien aber kaum selbst feststellen, ob die Qualität stimmt. „Die Geräte sind oft täuschend echt nachgemacht.“ Selbst auf Markennamen oder das CE-Zeichen am Gerät sei kein Verlass.

Kompatibilität: Auch über Netzteile und Ladegeräte muss man sich Gedanken machen. Wenn ihre Stecker hier nicht in die Dosen passen oder nicht mit der Stromspannung klarkommen, braucht man einen Steckadapter oder sogar einen Transformator. Und: „Es gibt oft keine vernünftige Bedienungsanleitung“, sagt Feldmann. Am besten sucht man vor dem Kauf nach einem Manual in einer Sprache, die man spricht.

Gewährleistung: „Wenn ich im Ausland kaufe, gilt natürlich das Recht dort“, betont Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Innerhalb der EU beträgt die gesetzliche Gewährleistung zwei Jahre. Nicht-EU-Länder kennen das Recht auf Reklamation mitunter gar nicht oder nur eingeschränkt. Zudem erschwert die räumliche Entfernung eine mögliche Nachbesserung oder Rückabwicklung. Schwacher Trost für Online-Käufer mit Bestellproblemen in fernen Ländern: „Wenn ich im Internet bestelle, und die Seite ist auf Deutsch, gelten auch die deutschen Gewährleistungsregeln“, erklärt Wiesemann.