Festnetzpreise vom Handy gelten nicht immer

Leipzig (dpa/tmn) - Wer einen Mobilfunktarif mit Festnetzersatz besitzt, zahlt für manche Telefonate trotzdem Handygebühren. Die Ersatztarife werden von mehreren Providern angeboten.

Kunden können damit in der eigenen Wohnung mit dem Handy zu Festnetzpreisen telefonieren. Das gilt allerdings nicht für alle Anrufe, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen. Bei Auslandsgesprächen oder Sonderrufnummern mit Vorwahlen wie 0180 oder 0900 werden immer noch die meist deutlich höheren Mobilfunkgebühren berechnet. Verbraucher sollten deshalb vor Abschluss eines solchen Tarifs prüfen, ob sich der Verzicht auf einen regulären Festnetzanschluss wirklich rentiert.