Freifunker wehrt sich vor dem EuGH gegen WLAN-Störerhaftung

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich mit der Frage, ob Betreiber eines offenen WLAN-Hotspots für Regelverletzungen der Benutzer haften müssen oder nicht.

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In der Sache geht es um eine Klage des Freifunkers Tobias McFadden gegen die Sony Music Entertainment Germany GmbH, die inzwischen vor dem Landgericht München verhandelt wird. Das Unternehmen hatte 800 Euro von dem Politiker der Piratenpartei verlangt, weil über das offene Funknetzwerk von McFaddens Büro illegal ein Song heruntergeladen worden sei.

Die Münchner Richter wandten sich mit neun Fragen an den EuGH, um den europäischen Rechtsrahmen zu klären. Das Landgericht geht davon aus, dass Dritte die Urheberrechtsverletzung begangen haben und will wissen, ob EU-Gesetze eine Verantwortlichkeit des WLAN-Betreibers ausschließen. Das Urteil beim EuGH dürfte erst in einigen Monaten fallen.

Die Anwälte von McFadden wandten sich am Mittwoch in einer Erklärung vor dem EuGH entschieden gegen die sogenannte Störerhaftung. Wenn Hotspots generell zwangsweise verschlüsselt werden müssten, hätte dies zur Folge, „dass sich jegliches öffentliches WLAN in öffentlichen Einrichtungen, Geschäftszentren, Beherbergungsbetrieben, Gaststätten, Museen in ein privates WLAN verwandeln würde“.

Es sei auch nicht angemessen, Anbieter eines Hotspots zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen zu verurteilen und ihnen die Wahl der Mittel zu überlassen. Im Zweifelsfall würde der WLAN-Diensteanbieter übertriebene Maßnahmen ergreifen, um eine Haftung auszuschließen, was sich auf die Grundrechte des Nutzers im Hinblick auf den Datenschutz und die Informationsfreiheit negativ auswirke. Die Anwälte von McFadden plädierten dafür, den Urhebern etwa durch die Einführung einer Pauschalvergütung entgegenzukommen und privates Filesharing im Gegenzug zu legalisieren, anstatt ein offenes WLAN zu verbieten.