Für den Fall der Fälle: Wertgegenstände fotografieren
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Bei etwa einem Einbruch in die eigene Wohnung ist der Schreck erstmal groß. Um in so einem Falle den Schaden bestmöglich belegen zu können, ist eine Foto-Dokumentation der eigenen vier Wände nützlich.
Verbraucher sollten Wertgegenstände in der eigenen Wohnung fotografieren. So haben sie im Schadensfall - etwa nach Diebstahl, Brand oder Hochwasser - einen Nachweis für die Versicherung oder die Polizei. Darauf weist der Photoindustrie-Verband hin. Fürs Ablichten kleiner Gegenstände wie Schmuck, Briefmarken oder Uhren sollte die Kamera über einen Modus für Nahaufnahmen (Makro) verfügen.
Leistet der Apparat das nicht, können die kleinen Wertsachen auch gescannt werden - am besten bei geöffnetem Deckel, empfehlen die Experten. Denn so erhält man einen schwarzen Hintergrund. Je nach Objektgröße gilt es, eine Scan-Auflösung zwischen 600 und 1200 dpi zu wählen. Alle Fotografien der Wertgegenstände sollten entweder als Abzug oder als Datei mindestens zweimal existieren und an unterschiedlichen Orten aufbewahrt werden.