Game-Reseller-Portale sind rechtliche Grauzonen

Berlin (dpa/tmn) - Wer Computerspiele auf sogenannten Reseller-Portalen wie G2A oder Kinguin kauft, kann echte Schnäppchen machen, die sich mit den gelieferten Keys auch freischalten lassen. Rechtlich bewegt man sich dabei aber in einer Grauzone, berichtet das „c't“-Fachmagazin.

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Und eindeutig illegal handele, wer beim Kauf die Mehrwertsteuer unterschlägt. Denn die Portale ließen Käufern die Wahl, ob sie einen Haken bei der Mehrwertsteuer setzen oder nicht, was natürlich rechtlich fragwürdig sei. Grundsätzlich seien alle Preise auf den Portalen ohne Steuer angegeben.

Zudem dürfe man nicht vergessen, dass der zwielichtige Wiederverkauf von Produktschlüsseln für Spiele (Keys) letztlich den Entwicklern schade - und im Zweifel den kleineren noch mehr als den großen. Auf der sicheren Seite sei, wer Rabattaktionen bei legitimen Download-Plattformen wie GoG, Humble Bundle, Origin, Uplay oder Steam abwartet. Spiele-Preisvergleiche wie Keyforsteam.de fördern die besten Angebote zutage - allerdings auch jene der Reseller-Portale.

Wäre der Weiterverkauf von Keys allerdings eindeutig illegal, würden die Publisher sicher dagegen vorgehen, so die Experten. Da es aber noch keinen Präzedenzfall gebe, sei die Rechtslage nicht eindeutig.

Die Reseller-Portale funktionieren wie Marktplätze, auf denen sich jeder zum Verkaufen oder Kaufen anmelden kann. Entsprechend vielfältig sind die Quellen der Keys, erklären die Experten. Sie stammen etwa aus Promotion-Aktionen der Publisher, aus dem Ausland, wo das jeweilige Spiel günstiger angeboten wird, oder aus Hamsterkäufen bei Rabattaktionen auf legalen Portalen.

Dabei schließen viele der Portale eine kommerzielle Nutzung der Keys oder einen Weiterverkauf in ihren Geschäftsbedingungen aus. Außerdem hat etwa Steam mittlerweile bei vielen Games eine Regionalsperre eingeführt: Diese Spiele können nur in dem Land aktiviert und gespielt werden, in dem sie gekauft worden sind.

Auf Reseller-Portalen kosten Titel aber eben oft nur einen Bruchteil des Preises, den sie auf legitimen Plattformen kosten würden. Ein Beispiel: Steam verlangt für „The Witcher 3: Wild Hunt“ 60 Euro, bei Kinguin ist der Titel für nur 12 Euro zu haben. Der Haken: Es handelt sich bei dem Kinguin-Angebot um die russische Version des Spiels, die nur per VPN-Verbindung gespielt werden kann.

Aber dabei riskiert man den Angaben zufolge eine Sperrung seines Steam-Accounts und den Verlust sämtlicher dort gespeicherten Spiele, weil man bei einer Aktivierung und Umgehung der Sperre per VPN gegen die Geschäftsbedingungen von Steam verstößt.

Zudem kommen die auf Portalen gekauften Keys oft per Geschenk-Link. Hier lauere das gleiche Problem: Steam verbietet den Weiterverkauf von Geschenken. Wer dem zuwiderhandelt, riskiere ebenfalls die Sperrung seines Accounts.