Gericht dringt auf Einigung bei „Tagesschau“-App“

Köln (dpa) - Im Verfahren um die „Tagesschau“-App hat das Kölner Landgericht der ARD und den Zeitungsverlegern eine außergerichtliche Einigung nahegelegt. „Halten Sie es für völlig ausgeschlossen, wenn man mal redet?

“, fragte der Vorsitzende Richter der Wettbewerbskammer, Dieter Kehl.

Zwischen den beiden Positionen sei „Luft und Raum“ für einen Kompromiss. Sowohl die ARD-Vorsitzende und WDR-Intendantin Monika Piel als auch der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, nahmen den Ball auf und zeigten sich gesprächsbereit.

Acht bedeutende Zeitungsverlage hatten im Juni gegen die kostenlose „Tagesschau“-App geklagt. Die Anwendung bringt Inhalte des Internet-Angebots „tagesschau.de“ auf Smartphones und Tablet-Computer. Die Verleger betrachten dies als unfaire Konkurrenz, da die App mit langen Texten neben „Tagesschau“-Videos „presseähnlich“ sei.

Die Zeitungen wollen mit ihren eigenen Apps, die sie speziell für Smartphones und Tablet-Computer wie das iPad programmieren, Geld verdienen. Das ARD-Angebot mache diesen Markt kaputt, argumentieren sie. Die ARD weist das zurück und pocht darauf, dass die „Tagesschau“ auf allen relevanten Endgeräten präsent sein müsse.

ARD-Vorsitzende Piel sagte, sie halte die Gesprächsaufforderung des Richters für vernünftig. Sie wolle jetzt möglichst schnell mit den Verlegern Möglichkeiten für Kooperationen und Kompromisse ausloten. „Wie die im Detail aussehen könnten, darüber will ich jetzt aber nicht spekulieren - das müssen dann die Gespräche zeigen.“

BDZV-Präsident Heinen meinte, im Dialog könnten möglicherweise Verhaltensregeln verabredet werden, mit denen sowohl ARD und ZDF als auch den Verlagen mehr gedient sei als mit einem viele Jahre andauernden Rechtsstreit. „Unabhängig davon sind wir aber auch an einer grundsätzlichen rechtlichen Bewertung des Begriffs "Presseähnlichkeit" sehr interessiert“, fügte Heinen hinzu.

Der Justiziar des Norddeutschen Rundfunks (NDR), Werner Hahn, sagte, die erste Verhandlung habe auf jeden Fall gezeigt, dass das Gericht die „Tagesschau“-App an sich nicht infrage stelle. Von einem Etappensieg wollte er aber ausdrücklich nicht sprechen.

Richter Kehl äußerte Zweifel daran, dass der Streit zwischen ARD und Verlegern vor Gericht zufriedenstellend gelöst werden könne. Er forderte die Verleger-Seite auf, zu konkretisieren, was das Gericht ihrer Meinung nach verbieten solle. „Worüber genau sollen wir befinden?“ Im Kern gehe es ja wohl darum, dass die Textbeiträge aus der App verschwinden oder möglichst weit eingestampft werden sollten, sagte er. Die Verlegerseite bestätigte dies.

Kehl wies darauf hin, dass die Kammer nicht entscheiden könne, wie hoch der Textanteil nun genau sein solle oder wie viel Prozent der Beiträge sendungsbezogen sein müssten. Ein Zivilgericht dürfe keine allgemeingültigen Regeln aufstellen, sondern immer nur im Einzelfall entscheiden. Deshalb wäre es das Beste, wenn sich beide Seiten noch mal zusammensetzten. Ein Kompromiss könne ja vielleicht so aussehen, dass Inhalte, die sich nicht direkt auf die Sendung bezögen, in der „Tagesschau“-App etwas abgespeckt und die sendungsbezogenen Inhalte dafür vertieft würden. Der nächste Gerichtstermin wird erst im kommenden Jahr sein.

Die „Tagesschau“-App hat mittlerweile mehr als 2,4 Millionen Nutzer. Der Rundfunkstaatsvertrag schreibt vor, dass die mit Gebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD und ZDF zwar auch im Internet präsent sein dürfen. „Presseähnliche“ Angebote sind aber nicht erlaubt, und die Online-Inhalte müssen sich auf die Radio- oder Fernsehsendungen beziehen.

Die Zeitungsverleger sehen diese Vorgaben verletzt. Deshalb hatten der Axel Springer Verlag („Welt“, „Bild“), die WAZ Mediengruppe, die „Süddeutsche Zeitung“, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, M. DuMont Schauberg („Kölner Stadt-Anzeiger“, „Berliner Zeitung“), das Medienhaus Lensing („Ruhr Nachrichten“), die „Rheinische Post“ sowie die Medienholding Nord („Flensburger Tageblatt“, „Schweriner Volkszeitung“) geklagt.