“, fragte der Vorsitzende Richter der Wettbewerbskammer, Dieter Kehl, am Donnerstag.
Ein möglicher Kompromiss könne sein, dass die Inhalte, die sich nicht direkt auf die Sendung beziehen, in der „Tagesschau“-App abgespeckt und die sendungsbezogenen Inhalte vertieft würden. Der erste Verhandlungstermin zur Klage der Verleger endete schon nach einer Stunde.
Zeitungsverleger hatten gegen die kostenlose „Tagesschau“-App geklagt. Sie betrachten sie als unfaire Konkurrenz, da sie mit langen Texten neben „Tagesschau“-üblichen Videos presseähnlich sei. Die Zeitungen wollen mit ihren Apps, die sie speziell für Smartphones und Tablet-Computer wie das iPad programmieren, Geld verdienen. Das ARD-Angebot mache diesen Markt kaputt, argumentieren sie. Die ARD weist das zurück und pocht darauf, dass die „Tagesschau“ auf allen relevanten Endgeräten präsent sein müsse.
Die „Tagesschau“-App ist eine Anwendung, mit der das Internet-Angebot „tagesschau.de“ auf Smartphones und Tablet-Computern abgerufen werden kann. Sie hat mittlerweile mehr als 2,4 Millionen Nutzer.