Geschenk mit Tücken: Gutscheine für Digitales
Hamburg (dpa/tmn) - Viele Familien machen sich nicht nur zu Weihnachten, sondern auch zu Ostern kleine Geschenke. Besonders beliebt, vor allem für Kinder und Jugendliche, sind dabei Guthabenkarten für Online-Plattformen.
Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Minderjährige Nutzer können damit ganz ohne Kreditkarte oder Bankkonto auf Marktplätzen wie iTunes, Google Play, Steam oder Spotify einkaufen. Erhältlich sind die Karten in Elektronik- oder Supermärkten, an Tankstellen oder im Netz.
Eltern und Verwandte sollten sich aber sicher sein, dass sie Guthaben für die richtige Plattform verschenken. Denn bei den Karten gelten die gleichen Regeln wie bei anderen Gutscheinen. „Zurückgeben kann man die in der Regel nicht“, erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale. Kunden können höchstens Glück haben, dass ein Händler die Karten aus Kulanz umtauscht - auch das geht aber nur, wenn der Code darauf noch nicht freigerubbelt ist. Anders ist die Lage nur, wenn der Code nicht funktioniert: Das ist, wie bei anderen defekten Artikeln, ein Fall für die Gewährleistung.
Mit dem Code laden Anwender ihr Guthaben bei den Plattformen auf - Ausgeben müssen sie das Geld also nicht sofort. Theoretisch kann man sich mit der Angabe aber auch Zeit lassen: „Die Ansprüche sind wie bei anderen Gutscheinen drei Jahre gültig“, erklärt Rehberg. Gezählt wird dabei erst ab Ende des Jahres. Einmal eingezahltes Guthaben wieder auszuzahlen, ist bei den meisten Plattformen nicht möglich - Genaueres verrät ein Blick in die Geschäftsbedingungen (AGB).
Der Verzicht auf eine Kreditkarte ist übrigens nicht der einzige Vorteil von Guthabenkarten. Nutzer profitieren damit auch davon, dass sie nicht so viele sensible Daten bei fremden Rechnern speichern müssen, erklären die Verbraucherschützer. Hinzu kommt, ähnlich wie bei Prepaid-Karten fürs Handy, eine bessere Kontrolle über die eigenen Ausgaben.